Schweiz und Jordanien unterzeichnen ein Doppelbesteuerungsabkommen

Die Schweiz und Jordanien haben am 13. Dezember 2023 in Amman ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DBA) auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen unterzeichnet. Das Abkommen schafft Rechtssicherheit sowie vorteilhafte Bedingungen für eine weitere Entwicklung der bilateralen Wirtschaftsbeziehungen und die steuerliche Zusammenarbeit zwischen den beiden Staaten.

Mit diesem DBA kann die Schweiz ihr Netz von Doppelbesteuerungsabkommen im Nahen Osten ausweiten. Das Abkommen gewährleistet Rechtssicherheit und einen vertraglichen Rahmen, der sich vorteilhaft auf die Entwicklung der bilateralen Wirtschaftsbeziehungen der beiden Staaten auswirken wird.

Das DBA trägt den Ergebnissen aus dem OECD-Projekt «Base Erosion and Profit Shifting» (BEPS) gegen Gewinnverschiebungen und Gewinnkürzungen Rechnung. Es sieht namentlich eine Missbrauchsklausel vor. Das DBA enthält ausserdem eine Amtshilfeklausel gemäss aktuellem internationalem Standard zum Informationsaustausch auf Anfrage.

Die Kantone und die interessierten Wirtschaftsverbände haben den Abschluss dieses DBA begrüsst. Bevor das Abkommen in Kraft treten kann, muss es in der Schweiz noch vom Parlament und in Jordanien von der zuständigen Stelle genehmigt werden.


Kontakt :

Sektion Bilaterale Steuerfragen und Doppelbesteuerung, Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF
Tel. +41 58 462 71 29, dba@sif.admin.ch.

 

Letzte Änderung 29.01.2024

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