Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) vermeiden die doppelte Besteuerung, erleichtern den grenzüberschreitenden Wirtschaftsverkehr und regeln die Amtshilfe. Steuerinformationsabkommen (SIA) dienen nur dem Informationsaustausch.
Kommt es zu einer Doppelbesteuerung mit einem Land, mit dem die Schweiz ein DBA abgeschlossen hat, kann der in der Schweiz ansässige Steuerpflichtige die Einleitung eines Verständigungsverfahrens bei der SIF beantragen.
Für die Schweiz und ihren exportorientierten Finanzplatz mit führender Stellung in der grenzüberschreitenden Vermögensverwaltung ist der Zugang zu den ausländischen Märkten ein zentraler Erfolgsfaktor.