Bundesrat gibt verbindliche Planung einer Gesetzesänderung zur "Too big to fail"-Problematik in Auftrag

Bern, 28.04.2010 - Der Bundesrat sieht Handlungsbedarf bei der "Too big to fail"-Problematik: Die Insolvenz einer systemrelevanten Bank soll einerseits mit präventiven Massnahmen verhindert werden. Anderseits sind im Fall von neuerlichen Schwierigkeiten auch Massnahmen zur Schadensbegrenzung nötig. Deshalb erachtet der Bundesrat eine Gesetzgebung als erforderlich, wie er in seiner Stellungnahme zum Zwischenbericht der Expertenkommission festhält. Bereits im Mai will er über eine verbindliche Planung für eine Änderung des Bankengesetzes zur Lösung der „Too big to fail“-Problematik befinden.

Stellungnahme des Bundesrates

  • Der Bundesrat nimmt den Zwischenbericht der Expertenkommission zustimmend zur Kenntnis. Er dankt den Experten für die bisher geleistete Arbeit.

  • Der Bundesrat sieht Handlungsbedarf bei der Eindämmung der „Too big to fail"-Problematik.

  • Der Bundesrat erachtet es als richtig, dass der Zwischenbericht Massnahmen in den zwei Bereichen Prävention und Schadensbegrenzung vorschlägt. Präventiv wirken die empfohlene Erhöhung der Anforderungen in den Bereichen Eigenmittel, Liquidität und Risikoverteilung. Sie sind das zentrale Element zur Verringerung der Wahrscheinlichkeit einer Insolvenz einer systemrelevanten Bank. Da jedoch Finanzkrisen auch in Zukunft nicht ausgeschlossen werden können, sind auch schadensbegrenzende Massnahmen nötig. Diese sollen subsidiär angewendet werden können. In diesem Bereich sind Eingriffe in die Organisationsstruktur, wie zum Beispiel die Beschränkung gruppeninterner Kapitalflüsse, zu prüfen.

  • Der Bundesrat erachtet es als nötig, dass systemrelevante Banken stärker reguliert werden. Er betrachtet dabei den von der Expertenkommission vorgeschlagenen Gesetzestext als Grundlage für die Gesetzgebungsarbeiten des Bundes zu den vorgeschlagenen Kernmassnahmen.

  • Der Bundesrat teilt die Auffassung der Expertenkommission, dass die Kernmassnahmen nun konkretisiert und weitere Massnahmen vertieft geprüft und priorisiert werden. Im Schlussbericht wird die Expertenkommission ein Gesamtpaket von Massnahmen vorlegen. Der Bundesrat erwartet, dass die Expertenkommission die Wirksamkeit aller Massnahmen in Bezug auf die Eindämmung der „Too big to fail"-Problematik sowie deren Auswirkungen auf die Volkswirtschaft im Detail analysiert.

  • Der Bundesrat lädt die Expertenkommission ein, die Erstellung des Schlussberichts auf den 31. August 2010 vorzuziehen.

  • Der Bundesrat wird dem Parlament danach umgehend gesetzgeberische Vorschläge zur Eindämmung der „Too big to fail"-Problematik unterbreiten. Ziel ist die Verabschiedung einer Botschaft noch im Jahr 2010. Damit können die Entscheidungen zum Gesamtpaket auf Basis eines umfassenden Überblicks über dessen Auswirkungen und unter Berücksichtigung der weiteren internationalen Entwicklungen getroffen werden.

  • Bereits im Mai werden EFD, EDA und EJPD dem Bundesrat zuhanden des Parlaments eine verbindliche Planung für eine Änderung des Bankengesetzes zur Lösung der „Too big to fail"-Problematik unterbreiten. In einem Planungsbeschluss sollen insbesondere Zeitrahmen und Eckwerte der angestrebten Lösung festgehalten werden. Dieser Auftrag des Bundesrats stützt sich ab auf Artikel 28 des Parlamentsgesetzes.

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Der Bundesrat hatte an seiner Sitzung vom 4. November 2009 eine Expertenkommission ernannt, die sich mit den volkswirtschaftlichen Risiken von Grossunternehmen auseinandersetzen soll (vgl. Medienmitteilung EFD vom
4. November 2009). Ihr gehören Vertreter von Behörden, der Wissenschaft und der Privatindustrie an. Die Expertenkommission hat am 22. April 2010 einen Zwischenbericht veröffentlicht, in dem sie erste Vorschläge zur Eindämmung der Risiken im Bankensektor präsentiert.


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