Die FATF anerkennt die Fortschritte der Schweiz bei der Stärkung ihres Dispositivs zur Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung

Bern, 19.10.2023 - Die Financial Action Task Force (FATF) hat am 19. Oktober 2023 den vierten Folgebericht der Schweiz zur letzten Länderprüfung vom Jahr 2016 veröffentlicht. Die FATF anerkennt dabei die Fortschritte, welche die Schweiz insbesondere durch die im März 2021 verabschiedete Revision des Geldwäschereigesetzes (GwG) gemacht hat. Dennoch sind zur Sicherung eines integren Finanzplatzes in einigen zentralen Punkten weitere Verbesserungen nötig.

Die Aufrechterhaltung eines leistungsfähigen Dispositivs zur Bekämpfung der Finanzkriminalität ist unerlässlich, um die Integrität und damit den nachhaltigen Erfolg eines international bedeutenden, sicheren und zukunftsorientierten Finanzplatzes und Wirtschaftsstandorts zu gewährleisten. Dabei kann das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) auf das grosse Engagement aller Schweizer Behörden zählen, die in die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung involviert sind.

Für die Schweiz stellt die Anerkennung der Fortschritte durch die FATF, dem international führenden zwischenstaatlichen Gremium in diesem Bereich, einen wichtigen Teilerfolg dar. 2016 hatte die FATF bei neun ihrer 40 Empfehlungen wichtige Mängel bei der Umsetzung festgestellt. Bei sechs Empfehlungen, darunter diejenige betreffend Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden, konnte die Schweiz die offenen Punkte seither namentlich dank Anpassungen des GwG weitgehend beheben.

Zur Sicherung eines integren Finanzplatzes sind aus Sicht des Bundesrates weitere Massnahmen notwendig, insbesondere im Bereich der Transparenz juristischer Personen und im Bereich der Beratertätigkeiten (vor allem der Rechtsberatung) im Zusammenhang mit der Strukturierung von Gesellschaften und Trusts. Auch auf internationaler Ebene entwickeln sich die Standards laufend weiter. So hat die FATF unter anderem ihren Standard bezüglich der Transparenz von juristischen Personen weitgehend überarbeitet. Am 30. August 2023 hat der Bundesrat eine Vorlage zur Einführung eines Registers der wirtschaftlich berechtigten Personen sowie Sorgfaltspflichten für risikobehaftete Tätigkeiten in Rechtsberufen in die Vernehmlassung geschickt. Die Vernehmlassung der Gesetzesvorschläge dauert bis zum 29. November 2023. Die nächste Länderprüfung der Schweiz durch die FATF steht voraussichtlich 2027/2028 an. Dabei wird das Dispositiv der Schweiz wieder neu und umfassend beurteilt.


Kontakt

Kommunikation
Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF
Tel. +41 58 462 46 16, info@sif.admin.ch



Herausgeber

Eidgenössisches Finanzdepartement
http://www.efd.admin.ch

Staatssekretariat für internationale Finanzfragen
http://www.sif.admin.ch

https://www.sif.admin.ch/content/sif/de/home/dokumentation/medienmitteilungen/medienmitteilungen.msg-id-98285.html