Bundesrat will Attraktivität des Fondsplatzes Schweiz erhöhen

Bern, 05.09.2018 - Der Bundesrat will die Attraktivität des Anlagefondsplatzes Schweiz verbessern. Er beauftragte an seiner Sitzung vom 5. September 2018 das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) mit der Erarbeitung einer Vorlage für eine entsprechende Gesetzesrevision bis Mitte 2019. Die neuen Bestimmungen werden die Markteinführung innovativer Produkte erleichtern.

Die Schweiz als global bedeutsamer Finanzplatz könnte ihr Potenzial im Bereich der kollektiven Anlagen noch stärker ausschöpfen. Der Bundesrat will die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz gegenüber konkurrierenden ausländischen Finanzplätzen verbessern.

Mit der Einführung im Kollektivanlagengesetz einer Kategorie von Fonds, die keiner Genehmigungspflicht durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) unterliegen, könnten innovative Produkte viel rascher und kostengünstiger auf den Markt gebracht werden. Diese neue Kategorie von Fonds (Limited Qualified Investment Funds oder L-QIF) wäre qualifizierten Anlegern wie etwa den Pensionskassen und den Versicherern vorbehalten. Die Vorlage, für die ein Vernehmlassungsverfahren durchgeführt werden wird, nimmt ein Anliegen der Finanzbranche auf, für das sich auch ein kürzlich eingereichter parlamentarischer Vorstoss (Motion Noser 18.3505) einsetzt.


Kontakt

Anne Césard, Co-Leiterin Kommunikation des Staatssekretariats für internationale Finanzfragen SIF Tel. +41 58 462 62 91, anne.cesard@sif.admin.ch


Herausgeber

Der Bundesrat
https://www.admin.ch/gov/de/start.html

Eidgenössisches Finanzdepartement
http://www.efd.admin.ch

https://www.sif.admin.ch/content/sif/de/home/dokumentation/medienmitteilungen/medienmitteilungen.msg-id-72049.html