Steuerungsorgan verabschiedet Empfehlungen zur Steuervorlage 17

Bern, 01.06.2017 - Das Steuerungsorgan aus Vertretern von Bund und Kantonen hat Empfehlungen zuhanden des Bundesrates für eine ausgewogene Steuervorlage 17 (SV17) verabschiedet. Es erachtet die rasche Verabschiedung und Umsetzung einer neuen Vorlage zur Reform der Unternehmensbesteuerung als dringlich.

Das Steuerungsorgan traf sich in den Monaten März bis Mai zu insgesamt fünf Sitzungen. Zu einer dieser Sitzungen wurden zusätzlich Vertreter der Städte und Gemeinden eingeladen. Damit konnte sichergestellt werden, dass die kommunalen Anliegen in den Empfehlungen berücksichtigt sind.

Für die Erarbeitung der SV17 wurden zudem Anhörungen mit Parteien sowie den Wirtschafts- und Arbeitnehmer-Verbänden durchgeführt. Alle Seiten begrüssten die Stossrichtung der SV17 mit folgenden drei Zielen:

  • Sicherung der Standortattraktivität
  • Internationale Akzeptanz
  • Ergiebigkeit der Steuererträge

Innerhalb dieses Rahmens soll die SV17 möglichst ausgewogen ausgestaltet werden. So sollen die neuen steuerlichen Sonderregelungen eher restriktiv ausgestaltet und den Interessen der Städte und Gemeinden erhöhtes Gewicht beigemessen werden.

Folgende Kernelemente empfiehlt das Steuerungsorgan dem Bundesrat im Sinne eines ausgewogenen Gesamtpakets:

  • Patentbox: Einführung einer obligatorischen Patentbox gemäss OECD-Standard auf kantonaler Ebene.
  •  Abzüge für Forschung & Entwicklung: Der zusätzliche Abzug für die F&E-Kosten darf maximal 50% über den eigentlichen Kosten liegen. Die Abzüge sollen sich zur Hauptsache auf den Personalaufwand fokussieren.
  • Maximalentlastung: Die steuerliche Entlastung des Gewinns durch die zwei oben genannten Instrumente darf maximal 70% erreichen. Damit wird der Entlastungs-Spielraum gegenüber der Unternehmenssteuerreform III eingeschränkt.
  • Teilbesteuerung der Dividenden: Die Teilbesteuerung der Dividenden aus qualifizierten Beteiligungen (mindestens 10% des Kapitals) soll auf Stufe Bund 70% betragen, auf Ebene Kantone und Gemeinden mindestens 70%.
  • Vertikaler Ausgleich: Der Bund zahlt den Kantonen neu 21.2% aus dem Ertrag der Direkten Bundessteuer statt 17%.
  • Klausel zur Berücksichtigung der Gemeinden im Zusammenhang mit der Erhöhung des Kantonsanteils an der direkten Bundessteuer.
  • Kinderzulagen: Die Mindesthöhe der Kinder- und Ausbildungszulagen soll um 30 Franken erhöht werden. Die Kinderzulagen werden damit auf mindestens 230 Franken steigen. Die Ausbildungszulage soll neu mindestens 280 Franken betragen.

Ziel ist, dass die Kantone bis zum Entscheid über die Steuervorlage 17 ihre Pläne für die kantonale Umsetzung öffentlich machen. Damit wird die Transparenz der Vorlage gestärkt.

Weiteres Vorgehen

Über die Eckwerte wird der Bundesrat im Laufe des Monats Juni befinden. Danach wird das Eidgenössische Finanzdepartement eine Vernehmlassungsvorlage erarbeiten. Die Vernehmlassung soll bis Dezember 2017 abgeschlossen sein. Die Verabschiedung der Botschaft zuhanden des Parlaments ist Frühjahr 2018 vorgesehen.

Das Steuerungsorgan erachtet die rasche Umsetzung auf kantonaler Ebene als äusserst wichtig. Die Kantone sollen daher ihre kantonalen Umsetzungsprojekte parallel zur Bundesvorlage vorantreiben. Dies zwingt die Kantone zur Verkürzung ihrer üblichen Gesetzgebungsfristen, die das Steuerungsorgan wegen der Dringlichkeit der Vorlage indes als notwendig betrachtet.


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