Hauptaufgabe des Internationalen Währungsfonds (IWF) ist die Gewährleistung der Stabilität des internationalen Finanz- und Währungssystems. Die Schweiz hat im IWF eine gewichtige Mitsprache und ist eine verlässliche Partnerin bei Initiativen zur Wahrung der globalen Finanzstabilität. Sie ist als Leiterin einer Stimmrechtsgruppe permanent im IWF-Ministergremium und im Exekutivrat vertreten und bringt sich dort aktiv ein. Mit einer beinahe universellen Mitgliedschaft von 190 Ländern verfügt der IWF über eine grosse Legitimität als multilateraler Akteur.
Die Schweiz ist seit 1992 Mitglied des IWF. Der Vorsteher bzw. die Vorsteherin des EFD vertritt die Schweiz im Ministergremium (International Monetary and Financial Committee, IMFC). Der IMFC tagt halbjährlich, woran sich jeweils auch Treffen der G20 Finanzminister und Zentralbankgouverneure orientieren. Als Leiterin einer Stimmrechtsgruppe bestehend aus Aserbaidschan, Kasachstan, Kirgisische Republik, Polen, Serbien, Schweiz, Tadschikistan, Turkmenistan und Usbekistan nimmt die Schweiz permanent Einsitz im Exekutivrat. Der Exekutivrat überwacht die laufenden Geschäfte des IWF und genehmigt Richtlinien für die Tätigkeit der Institution. Den Exekutivratssitz rotiert die Schweiz seit 2014 mit Polen. Die Gruppe hat einen Stimmenanteil von 2,88 Prozent, wobei der Anteil der Schweiz 1,17 Prozent beträgt.
> Übersicht der Beziehungen der Schweiz zum IWF
> IMFC Statements des Departementsvorstehers (Webseite EFD)
Als offene und dynamische Volkswirtschaft mit bedeutendem Finanzsektor und eigener Währung hat die Schweiz ein grosses Interesse an der Mitgestaltung der globalen Finanz- und Währungskooperation. Für die Schweiz ist wichtig, dass der IWF sein Mandat zur Sicherung der Stabilität des internationalen Finanzsystems in glaubwürdiger und effektiver Weise ausübt und als gewichtiger multilateraler Akteur seine Mitglieder gleichberechtigt behandelt. Deshalb setzt sie sich – gestützt auf die vom Bundesrat gutgeheissenen Grundsätze der schweizerischen Politik im IWF – dafür ein, dass der IWF seine Tätigkeiten regelorientiert und transparent ausübt und finanziell solide bleibt. Zugleich wirkt die Schweiz im IWF auf Nachhaltigkeit in der Geld-, Haushalts-, Schulden- und Finanzsektorpolitik in den Mitgliedsländern hin.
> Grundsätze der schweizerischen Politik im IWF
Die Tätigkeiten des IWF umfassen die folgenden Dimensionen. Er erfüllt diese Aufgaben im laufenden Dialog mit seinen Mitgliedern:
Im Zentrum der Tätigkeiten des IWF stehen die Früherkennung und die Prävention von wirtschaftlichen Ungleichgewichten, die eine Währungs-, Finanz- oder Schuldenkrise nach sich ziehen können. Seine Überwachungstätigkeit bezieht sich allem voran auf die makroökonomische Politik seiner Mitglieder. Weiter nimmt sie auch wichtige übergreifende Trends im Gesamtsystem – einschliesslich der Auswirkungen der digitalen Transformation und des Klimawandels – auf.
Die regelmässige Länderprüfung durch den IWF (sog. Artikel IV Konsultation) ist eine Verpflichtung der Mitgliedschaft. Die Finanzsektoren der für das System wichtigsten Länder werden vertieft evaluiert (Financial Sector Assessment Program, FSAP).
Eine Gesamtschau bieten die halbjährlichen Berichte zur Lage der Weltwirtschaft (World Economic Outlook, WEO), des Finanzsystems (Global Financial Stability Report, GFSR) sowie der Staatshaushalte (Fiscal Monitor).
Die Kooperationsbereitschaft und die Bereitstellung hinreichender statistischer Grundlagen, welche die Überwachung erst ermöglicht, gehören ebenfalls zu den Mitgliedschaftspflichten. Der IWF ist im Datenbereich globaler Standard Setter (siehe z.B. SDDS Plus).
> IWF-Berichte zur Schweiz und Statistik (SDDS Plus)
Für die Kreditvergabe stellen die Mitglieder dem IWF mit ihren Quoten ordentliche Mittel in der Höhe von rund 676 Mrd. USD (476 Mrd. Sonderziehungsrechte/SZR) zur Verfügung. Ergänzend stellen 40 Länder im Rahmen der Neuen Kreditvereinbarungen (NKV) bei einer Gefährdung des internationalen Währungs- und Finanzsystems rund 513 Mrd. USD (361 Mrd. SZR) bereit. Als weitere Absicherung hat der IWF zudem Vereinbarungen über befristete bilaterale Kreditlinien über insgesamt rund 196 Mrd. USD (138 Mrd. SZR). abgeschlossen.
Kredite des IWF dienen zur Überbrückung von akuten oder auch mittelfristigen Zahlungsbilanzengpässen. Solche Darlehen sind in der Regel mit Reformprogrammen verbunden, mit denen welche geld-, haushalts- und finanzmarktpolitische Stabilisierungs- bzw. Anpassungsmassnahmen vereinbart werden (Konditionalität). Der IWF verfügt für die Kreditvergabe über eine Reihe von auf die sehr unterschiedlichen Bedürfnisse der Mitglieder zugeschnittenen Kreditfazilitäten. Der IWF vergibt auch Notkredite bei Naturkatastrophen oder Notfällen im Gesundheitswesen, wie dies für die Bewältigung der Corona-Pandemie der Fall war. Für die ärmeren Länder steht ein spezieller Treuhandfonds bereit (Poverty Reduction and Growth Trust, PRGT), aus dem zinsverbilligte Kredite an diese derzeit 69 Länder vergeben werden können. Seit der globalen Finanzkrise gilt für PRGT-Kredite ein Nullzins.
Der IWF hat den Mitgliedsländern ferner liquide Währungsreserven in Form von Sonderziehungsrechten im Umfang von insgesamt 940 Mrd. USD (660 Mrd. SZR) zugeteilt.
> Kreditvergabe des IWF (Webseite IWF)
> Internationale Währungskooperation der Schweiz
> Das Sonderziehungsrecht (Webseite IWF)
Der IWF bietet seinen Mitgliedern auch technische Unterstützung bei der Formulierung und Umsetzung einer effektiven und nachhaltigen Wirtschafts- und Finanzmarktpolitik an. Diese Hilfe erfolgt in erster Linie durch Beratung in Zusammenarbeit mit den Behörden vor Ort und in regionalen technischen Ausbildungszentren. Die Schweiz ist eines der wichtigsten Geberländer für diese gesondert finanzierten Aktivitäten des IWF.
> Technische Unterstützung des IWF (Webseite IWF)
Die Mitgliedschaft der Schweiz im IWF wird durch das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) und die Schweizerische Nationalbank (SNB) gemeinsam wahrgenommen. Für die Entwicklungspolitik betreffende Fragen gibt es überdies eine enge Zusammenarbeit mit dem Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) und der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA). Über das finanzielle Engagement der Schweiz im IWF, wie auch über die von der Schweiz geleisteten Währungshilfe berichtet das EFD regelmässig an das Parlament. Für den IWF selbst ist das unabhängige Evaluationsbüro (Independent Evaluation Office, IEO) damit beauftragt, die Aktivitäten des IWF kritisch zu prüfen.
> Independent Evaluation Office des IWF (IEO)
Der IWF erläutert seine Tätigkeiten und aktuellen thematischen Schwerpunkte umfassend auf seiner Homepage.
Weiterführende Informationen
Letzte Änderung 30.05.2024