Internationale Währungskooperation der Schweiz
Eine der Kernaufgaben des Internationalen Währungsfonds (IWF) ist die Wahrung und Stärkung der globalen Finanzstabilität. Hierfür arbeitet er eng mit den Zentralbanken und Finanzministerien der Mitgliedstaaten zusammen. Diese Zusammenarbeit betrifft auch die Bereitstellung von Ressourcen zur Verhinderung oder Begrenzung von Finanz- und Währungskrisen.
Aufgrund ihrer Offenheit für Handel und Kapitalflüsse, der eigenen Währung und ihrem bedeutenden Finanzplatz hat die Schweiz ein gewichtiges Interesse daran, Teil des globalen finanziellen Sicherheitsnetzes zu sein. Sie beteiligt sich insbesondere im Rahmen ihrer IWF-Mitgliedschaft am Dispositiv der zwischenstaatlichen Währungskooperation. Hierbei stimmen sich das Eidgenössische Finanzdepartment (EFD) und die Schweizerische Nationalbank (SNB) basierend auf folgenden Rechtsgrundlagen eng ab:
- Bundesgesetz über die Mitwirkung der Schweiz an den Institutionen von Bretton Woods vom 4. Oktober 1991
- Bundesbeschluss vom 10. September 2020 über die Genehmigung des Beitritts der Schweiz zu den geänderten Neuen Kreditvereinbarungen des Internationalen Währungsfonds
Der Bund kann finanzielle Verpflichtungen basierend auf das Währungshilfegesetz (WHG) und den Währungshilfebeschluss (WHB) eingehen. Der WHB konkretisiert diese gesetzliche Ermächtigung zur Währungshilfe und erlaubt die Übernahme von Ausfallgarantien durch den Bund für Hilfeleistungen gemäss den Artikeln 2 und 4 WHG von maximal 10 Milliarden Franken. Der WHB ist jeweils auf fünf Jahre befristet und wurde letztmals 2022 bis zum 15. April 2028 erneuert.
Das entsprechende Engagement der Schweiz umfasst folgende Beiträge (Angaben sind überwiegend in Sonderziehungsrechten, der Rechnungseinheit des IWF > Das Sonderziehungsrecht, Webseite IWF):

Für Informationen zur Beziehungen der Schweiz zum IWF kann auch die Länderseite zur Schweiz auf der IWF-Webseite konsultiert werden.
Hauptdossier
Die Schweiz im Internationalen Währungsfonds (IWF)
Hauptaufgabe des Internationalen Währungsfonds (IWF) ist die Gewährleistung der Stabilität des internationalen Finanz- und Währungssystems. Die Schweiz hat im IWF eine gewichtige Mitsprache und ist eine verlässliche Partnerin bei Initiativen zur Wahrung der globalen Finanzstabilität. Sie ist als Leiterin einer Stimmrechtsgruppe permanent im IWF-Ministergremium und im Exekutivrat vertreten und bringt sich dort aktiv ein. Mit einer beinahe universellen Mitgliedschaft von 191 Ländern verfügt der IWF über eine grosse Legitimität als multilateraler Akteur.