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Veröffentlicht am 8. September 2025

Wie die Schweiz Finanzkriminalität, Korruption und Steuerhinterziehung bekämpft und die Rückerstattung von Vermögenswerten fördert

  • Der Finanzplatz Schweiz gehört zu den bedeutendsten der Welt und ist international ausgerichtet.
  • Die Schweiz hat vieles getan, um das Risiko von missbräuchlichen Praktiken so weit wie möglich zu verringern.
  • Die Schweiz anerkennt die Problematik der illegalen Finanzflüsse[1] und bekennt sich zu international etablierten Standards in der Bekämpfung von Finanzkriminalität, Steuerhinterziehung, Geldwäscherei und Korruption.
  • Die Schweiz hat in den vergangenen Jahren grosse Anstrengungen unternommen, um an der Entwicklung internationaler Standards mitzuwirken und sie anschliessend in nationales Recht umzusetzen und effizient zu vollziehen.
  • Die Schweiz unterstützt im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit seit langem Programme zur Stärkung von Institutionen in Entwicklungsländern, die illegalen Finanzflüssen entgegenwirken.

Automatischer Informationsaustausch (AIA) über Finanzkonten

Die Schweiz setzt den AIA über Finanzkonten seit 2017 um und hat diesen inzwischen mit über hundert Partnerstaaten eingeführt, darunter auch mit Schwellen- und Entwicklungsländern. Grundsätzlich führt die Schweiz den AIA mit allen Staaten und Territorien durch, welche die Voraussetzungen der OECD erfüllen (insb. für die Umsetzung erforderliche Rechtsgrundlagen, Vertraulichkeit und Datensicherheit) und die ein Interesse am AIA mit der Schweiz bekunden. 2024 tauschte die Schweiz Daten zu rund vier Millionen Finanzkonten mit 108 Partnerstaaten aus.

Amtshilfe

Im Rahmen der steuerlichen Amtshilfe übermitteln Steuerbehörden Informationen über steuerliche Belange gemäss internationalem Standard. Das Netzwerk der Schweiz für die Steueramtshilfe auf Anfrage umfasst derzeit fast 150 Staaten und Gebiete. Für die Periode 2023-2024 beantwortete die Schweiz über 2800 Anfragen. Das Global Forum on Transparency and Exchange of Information for Tax Purposes hat der Schweiz im März 2020 attestiert, die internationale Amtshilfe in Steuersachen «weitgehend konform» durchzuführen.

Im Rahmen der Amtshilfe auf dem Gebiet der Finanzmarktaufsicht kann die FINMA ausländische Finanzmarktaufsichtsbehörden um Auskünfte und Unterlagen ersuchen. Umgekehrt gelangen auch ausländische Behörden mit jährlich mehreren hundert internationalen Amtshilfegesuchen an die FINMA. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn eine Person, gestützt auf ihre Kundenbeziehung zu einer schweizerischen Bank, an einer ausländischen Börse Marktmissbrauch begangen hat. Die FINMA leistet damit einen relevanten Beitrag an die weltweiten Anstrengungen zur Bekämpfung von Marktmissbrauch.

Rechtshilfe

Im Rahmen der internationalen Rechtshilfe arbeiten die Schweizer Justizbehörden in Fällen grenzüberschreitender Kriminalität mit ausländischen Justizbehörden zusammen, auch in umfangreichen Fällen wie Petrobras (Brasilien) oder 1MDB (Malaysia).

Bekämpfung der Gewinnverkürzung und -verlagerung von Unternehmen

Als OECD-Mitglied beteiligt sich die Schweiz aktiv am BEPS-Projekt gegen Gewinnverkürzung und -verlagerung (Base Erosion and Profit Shifting, BEPS) und setzt die vereinbarten BEPS-Mindeststandards um. Grosse multinationale Unternehmen müssen darlegen, wie ihre Umsätze und die entrichteten Steuern weltweit verteilt sind. Die Schweiz tauscht solche Informationen mit den Steuerbehörden von über 100 Partnerstaaten aus, darunter auch Schwellenländer. Die Schweiz ist bereit, diesen Austausch künftig auf alle Staaten auszuweiten, welche die internationalen Standards einhalten. Diese Berichte dienen der Risikoanalyse durch Steuerbehörden.

Die Informationen über Steuervorbescheide werden mit den Staaten, die das Amtshilfeübereinkommen ratifiziert haben, automatisch ausgetauscht, wenn vermutet wird, dass die zuständige ausländische Steuerbehörde ein Interesse an den Informationen haben könnte. Durch diesen Mechanismus erhöht sich die Transparenz und werden die mit BEPS verbundenen Risiken minimiert.

Bekämpfung der Geldwäscherei sowie der Terrorismus- und Proliferationsfinanzierung (GW/TF/PF)

Die Schweiz hat in den letzten Jahren die gesetzlichen Grundlagen zur Bekämpfung der Geldwäscherei sowie der Terrorismus- und Proliferationsfinanzierung mehrfach angepasst - unter anderem, um diese in Einklang mit den internationale Standards zu bringen. Das zuständige zwischenstaatliche Gremium GAFI/FATF hat der Schweiz wiederholt ein insgesamt robustes und wirksames Dispositiv bescheinigt. In den letzten Jahren wurde unter anderem der präventive gesetzliche Rahmen verstärkt, insbesondere bei politisch exponierten Personen (PEP). Die Aktualisierung der Kundendaten, die Identitätsüberprüfung sowie die Transparenz der wirtschaftlich Berechtigten wurden verbessert (inklusive Abschaffung anonymer Inhaberaktien) und der Steuerbetrug wurde als zusätzliche Vortat eingeführt. Im Mai 2024 verabschiedete der Bundesrat einen Gesetzentwurf, der unter anderem die Einrichtung eines Bundesregisters der wirtschaftlich Berechtigten von juristischen Personen und die Unterwerfung von Rechtsberatern unter Sorgfaltspflichten bei Hochrisikogeschäften vorsieht. Zudem bewerten die Schweizer Behörden weiterhin regelmässig die GW/FT/PF-Risiken, denen die Schweiz ausgesetzt ist. Die dritte nationale Bewertung der Risiken der Geldwäscherei sowie der Terrorismus- und Proliferationsfinanzierung ist für 2026 vorgesehen. 2023 verzeichnete die Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) knapp 12'000 Verdachtsmeldungen, was den hohen Grad der Sensibilisierung des Finanzsektors bezeugt. Des Weiteren unterstützt die Schweiz im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit verschiedene globale Initiativen zur Stärkung der Abwehrdispositive der Zielländer.

Rohstoffsektor

Die Schweiz unterstützt die Extractive Industries Transparency Initiatives (EITI) finanziell und durch Repräsentation im Aufsichtsrat. Zudem sieht das revidierte Aktienrecht vor, dass die grossen Unternehmen, die in der Rohstoffgewinnung tätig sind, Zahlungen von mehr als 100 000 Franken an öffentliche Einrichtungen von nun an offenlegen müssen. Des Weiteren bestätigt der Bundesrat angesichts der 2023 festgestellten Fortschritten, dass die Schweiz ihr Engagement weiterführt, insbesondere durch die Entwicklungs- und Ostzusammenarbeit mit rohstofffördernden Staaten und im Bereich der Geldwäschereibekämpfung.

Rückführung von Vermögenswerten (Asset Recovery)

Gelangen Vermögenswerte, die aus einer in der UN-Konvention gegen Korruption aufgeführten Straftat stammen (Korruption, Geldwäscherei usw.), trotz umfangreichen präventiven Massnahmen in die Schweiz, so bietet die Schweiz im Rahmen der Rechtshilfe in Strafsachen ihre Unterstützung für eine Sperrung, Einziehung und gegebenenfalls Rückerstattung an. Die Schweiz hat auf dem Gebiet der Rückerstattung von Vermögenswerten viel Erfahrung aufgebaut und konkrete Ergebnisse erzielt. In den letzten dreissig Jahren hat die Schweiz mehr als zwei Milliarden US-Dollar zugunsten der betroffenen Bevölkerung unter anderem in Nigeria, den Philippinen, Peru, Angola oder Kasachstan restituiert. Ihre Pionierrolle auf diesem Gebiet ist international anerkannt. Der Rückerstattungsmechanismus ist ein wichtiger Pfeiler der schweizerischen Politik zur Korruptionsbekämpfung.

Zusätzliche Informationen dazu finden Sie auf der Website des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) unter folgendem Link.

Korruptionsbekämpfung

Die Schweiz wirkt aktiv bei mehreren internationalen Bemühungen zur Korruptionsbekämpfung mit, darunter die UN-Konvention gegen Korruption, die OECD-Konvention gegen die Bestechung ausländischer Amtsträger im internationalen Geschäftsverkehr, das Strafrechtsübereinkommen über Korruption des Europarates und die G20-Antikorruptions-Arbeitsgruppe. Sie nimmt auch an einem Dialog mit internationalen Sportverbänden über die Korruptionsprävention teil. Zudem hat der Bundesrat eine Strategie gegen die Korruption verabschiedet, welche die bestehenden Instrumente in diesem Bereich punktuell erweitert.

Ausserdem unterstützt die Schweiz in der Entwicklungszusammenarbeit die Stärkung von Antikorruptions- und Finanzaufsichtsbehörden sowie die International Organisation of Supreme Audit Institutions (INTOSAI). Zudem haben die enge Zusammenarbeit mit ausländischen Ermittlungsbehörden und die Analyse der Berichte über verdächtige Transaktionen durch die MROS zur Aufdeckung von internationalen Korruptionsfällen beigetragen.

Stärkung von Institutionen und Aufbau von Kapazitäten

Der Kapazitätenaufbau stärkt die behördlichen Institutionen in Entwicklungs- und Schwellenländern. Die Schweiz unterstützt den Aktionsplan des Global Forum von 2017, wonach die Entwicklungsländer beim Aufbau der für den AIA unerlässlichen Infrastruktur (Human Resources, IT-Infrastruktur, rechtliche Rahmenbedingungen, Risikomanagement) gefördert werden. Ebenso leistet die Schweiz finanzielle Beiträge unter anderem an den IMF Anti-Money Laundering and Combating the Financing of Terrorism Topical Trust Fund, die OECD im Zusammenhang mit dem BEPS-Projekt sowie das Global Forum for Transparency and Exchange of Information for Tax Purposes, das Inter-American Center of Tax Administrations (CIAT), das African Tax Administration Forum (ATAF) und das Global Tax Program (GTP) der Weltbank und verschafft so Entwicklungsländern eine Stimme in internationalen Steuerdiskussionen. Das Schweizer Steuerprogramm für Entwicklungsländer (Swiss Tax Programme for Development, STP4D) wird die bisherige erfolgreiche Arbeit des SECO im Steuerwesen von Entwicklungsländern weiterführen. Bis 2028 wird die Schweiz die Entwicklungsländer mit bis zu 28,5 Millionen Franken darin unterstützen, ihre Steuersysteme zu reformieren. Dies hat der Bundesrat am 18. Oktober 2023 beschlossen.

[1] Ohne eine international anerkannte Definition verwendet die Schweiz für den englischen Begriff «illicit financial flows» den deutschen Begriff «illegale Finanzflüsse». Damit bezeichnet die Schweiz rechtlich unzulässige Aktivitäten.