Illegale Finanzflüsse

Wie die Schweiz Finanzkriminalität, Korruption und Steuerhinterziehung bekämpft und die Rückerstattung von Vermögenswerten fördert:

  • Der Finanzplatz Schweiz gehört zu den bedeutendsten der Welt und ist international ausgerichtet.

  • Die Schweiz hat vieles getan, um das Risiko von missbräuchlichen Praktiken so weit wie möglich zu verringern.
  • Die Schweiz anerkennt die Problematik der illegalen Finanzflüsse[1] und bekennt sich zu international etablierten Standards in der Bekämpfung von Finanzkriminalität, Steuerhinterziehung, Geldwäscherei und Korruption.

  • Die Schweiz hat in den vergangenen Jahren grosse Anstrengungen unternommen, um an der Entwicklung internationaler Standards mitzuwirken und sie anschliessend in nationales Recht umzusetzen und effizient zu vollziehen.

  • Die Schweiz unterstützt im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit seit langem Programme zur Stärkung von Institutionen in Entwicklungsländern, die illegalen Finanzflüssen entgegenwirken.

 

o   Automatischer Informationsaustausch (AIA) zu Finanzkonten

Die Schweiz setzt den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten (AIA) seit 2017 um und hat diesen inzwischen mit rund hundert Partnerstaaten eingeführt, darunter auch mit Schwellen- und Entwicklungsländern. Grundsätzlich führt die Schweiz den AIA mit allen Staaten und Territorien durch, welche die Voraussetzungen des OECD-Standards erfüllen (insb. für die Umsetzung erforderliche Rechtsgrundlagen, Vertraulichkeit und Datensicherheit) und die ein Interesse am AIA mit der Schweiz bekunden. 2021 tauschte die Schweiz Daten zu rund vier Millionen Finanzkonten mit 96 Partnerstaaten aus.

o   Amtshilfe

Im Rahmen der steuerlichen Amtshilfe übermitteln Steuerbehörden Informationen über steuerliche Belange gemäss internationalem Standard. Das Netzwerk der Schweiz für die Steueramtshilfe auf Anfrage umfasst derzeit über 140 Staaten. 2019–2021 beantwortete die Schweiz über 3000 Anfragen (mehr als fast alle anderen Länder). Das Global Forum on Transparency and Exchange of Information for Tax Purposes hat der Schweiz im März 2020 attestiert, die internationale Amtshilfe in Steuersachen «weitgehend konform» durchzuführen.

o   Rechtshilfe

Im Rahmen der internationalen Rechtshilfe arbeiten die Schweizer Justizbehörden in Fällen grenzüberschreitender Kriminalität mit ausländischen Justizbehörden zusammen, auch in umfangreichen Fällen wie Petrobras (Brasilien) oder 1MDB (Malaysia).

o   Bekämpfung der Gewinnverkürzung und -verlagerung von Unternehmen

Als OECD-Mitglied beteiligt sich die Schweiz aktiv am BEPS-Projekt gegen Gewinnverkürzung und -verlagerung (Base Erosion and Profit Shifting, BEPS) und setzt die vereinbarten BEPS-Mindeststandards um. Grosse multinationale Unternehmen müssen darlegen, wie ihre Umsätze und die entrichteten Steuern weltweit verteilt sind. Die Schweiz tauscht solche Informationen mit den Steuerbehörden von über 60 Partnerstaaten aus, darunter auch Schwellenländer. Die Schweiz ist bereit, diesen Austausch künftig auf alle Staaten auszuweiten, welche die internationalen Standards einhalten. Diese Berichte dienen der Risikoanalyse durch Steuerbehörden.

Die Informationen über Steuervorbescheide werden mit den Staaten, die das Amtshilfeübereinkommen ratifiziert haben, automatisch ausgetauscht, wenn vermutet wird, dass die zuständige ausländische Steuerbehörde ein Interesse an den Informationen haben könnte. Durch diesen Mechanismus erhöht sich die Transparenz und werden die mit BEPS verbundenen Risiken minimiert.

o   Bekämpfung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung (GW/TF)

Die Schweiz hat in den letzten Jahren die gesetzlichen Grundlagen zur Bekämpfung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung mehrfach an internationale Standards angepasst. Das zuständige zwischenstaatliche Gremium GAFI/FATF hat der Schweiz wiederholt ein insgesamt robustes und wirksames Dispositiv bescheinigt. In den letzten Jahren wurde unter anderem der präventive gesetzliche Rahmen verstärkt, insbesondere bei politisch exponierten Personen (PEP). Die Aktualisierung der Kundendaten, die Identitätsüberprüfung sowie die Transparenz der wirtschaftlich Berechtigten wurden verbessert (inklusive Abschaffung anonymer Inhaberaktien) und der Steuerbetrug wurde als zusätzliche Vortat eingeführt. Zudem bewerten die Schweizer Behörden weiterhin regelmässig die GW/FT-Risiken, denen die Schweiz ausgesetzt ist. 2021 wurde dazu ein aktualisierter nationaler Bericht veröffentlicht. Im selben Jahr verzeichnete die Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) knapp 6 000 Verdachtsmeldungen, was den hohen Grad der Sensibilisierung des Finanzsektors bezeugt. Des Weiteren unterstützt die Schweiz im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit verschiedene globale Initiativen zur Stärkung der Abwehrdispositive der Zielländer.

o   Rohstoffsektor

Die Schweiz unterstützt die Extractive Industries Transparency Initiatives (EITI) finanziell und durch Repräsentation im Aufsichtsrat. Zudem sieht das revidierte Aktienrecht vor, dass die grossen Unternehmen, die in der Rohstoffgewinnung tätig sind, Zahlungen von mehr als 100 000 Franken an öffentliche Einrichtungen von nun an offenlegen müssen. Des Weiteren bestätigt der Bundesrat mit den 2021gemeldeten Fortschritten, dass die Schweiz ihr Engagement weiterführt, insbesondere durch die Entwicklungs- und Ostzusammenarbeit mit rohstofffördernden Staaten und im Bereich der Geldwäschereibekämpfung.

o   Rückführung von Vermögenswerten (Asset Recovery)

Gelangen Vermögenswerte, die aus einer in der UN-Konvention gegen Korruption aufgeführten Straftat stammen (Korruption, Geldwäscherei usw.), trotz umfangreichen präventiven Massnahmen in die Schweiz, so bietet die Schweiz im Rahmen der Rechtshilfe in Strafsachen ihre Unterstützung für eine Sperrung, Einziehung und gegebenenfalls Rückerstattung an. Die Schweiz hat auf dem Gebiet der Rückerstattung von Vermögenswerten viel Erfahrung aufgebaut und konkrete Ergebnisse erzielt. In den letzten dreissig Jahren hat die Schweiz mehr als zwei Milliarden US-Dollar zugunsten der betroffenen Bevölkerung unter anderem in Nigeria, den Philippinen, Peru, Angola oder Kasachstan restituiert. Ihre Pionierrolle auf diesem Gebiet ist international anerkannt. Der Rückerstattungsmechanismus ist ein wichtiger Pfeiler der schweizerischen Politik zur Korruptionsbekämpfung.

Zusätzliche Informationen dazu finden Sie auf der Website des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) unter folgendem Link.

o   Korruptionsbekämpfung

Die Schweiz wirkt aktiv bei mehreren internationalen Instrumenten zur Korruptionsbekämpfung mit, darunter der G20-Antikorruptions-Arbeitsgruppe, der OECD-Konvention gegen die Bestechung ausländischer Amtsträger im internationalen Geschäftsverkehr, dem Strafrechtsübereinkommen über Korruption des Europarates und der UN-Konvention gegen Korruption. Sie nimmt auch an einem Dialog mit internationalen Sportverbänden über die Korruptionsprävention teil.

Ausserdem unterstützt die Schweiz in der Entwicklungszusammenarbeit die Stärkung von Antikorruptions- und Finanzaufsichtsbehörden sowie die International Organisation of Supreme Audit Institutions (INTOSAI). Zudem haben die enge Zusammenarbeit mit ausländischen Ermittlungsbehörden und die Analyse der Berichte über verdächtige Transaktionen durch die MROS – deren Kompetenzen durch die Revision des Geldwäschereigesetzes (GwG) vom 1. Januar 2022 erweitert wurden – zur Aufdeckung von internationalen Korruptionsfällen beigetragen.

o   Stärkung von Institutionen und Aufbau von Kapazitäten

Der Kapazitätenaufbau stärkt die behördlichen Institutionen in Entwicklungs- und Schwellenländern. Die Schweiz unterstützt den Aktionsplan des Global Forum von 2017, wonach die Entwicklungsländer beim Aufbau der für den AIA unerlässlichen Infrastruktur (Human Resources, IT-Infrastruktur, rechtliche Rahmenbedingungen, Risikomanagement) gefördert werden. Ebenso leistet die Schweiz finanzielle Beiträge unter anderem an den IMF Anti-Money Laundering and Combating the Financing of Terrorism Topical Trust Fund, das Inter-American Center of Tax Administrations (CIAT), das African Tax Administration Forum (ATAF) und das Global Tax Program (GTP) der Weltbank und verschafft so Entwicklungsländern eine Stimme in internationalen Steuerdiskussionen.

[1] Ohne eine international anerkannte Definition verwendet die Schweiz für den englischen Begriff «illicit financial flows» den deutschen Begriff «illegale Finanzflüsse». Damit bezeichnet die Schweiz rechtlich unzulässige Aktivitäten.

Letzte Änderung 20.02.2024

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