Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)

Im September 2016 beauftragte der Bundesrat das EFD, in Zusammenarbeit mit anderen Behörden sowie der Versicherungsbranche eine Revision des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) zu erarbeiten. Es soll unter anderem eine rechtliche Grundlage geschaffen werden, um im Insolvenzfall eine Versicherung sanieren zu können anstatt diese in Konkurs gehen zu lassen. Weiter soll eine Kundenkategorisierung und damit verbunden eine Erleichterung von der Aufsicht eingeführt werden. Neben weiteren Revisionspunkten sollen auch die Bestimmungen zur Gruppenaufsicht und zum Versicherungsvertrieb überarbeitet werden.

Die eidgenössischen Räte haben die Gesetzesvorlage am 18. März 2022 in den Schlussabstimmungen verabschiedet. Das Vernehmlassungsverfahren zu den Ausführungsbestimmungen endete im September 2022.

Das revidierte VAG und dessen Ausführungsbestimmungen treten am 1. Januar 2024 in Kraft.

Weiterführende Informationen

https://www.sif.admin.ch/content/sif/de/home/finanzmarktpolitik/finanzmarktregulierung-und--aufsicht-/regulierungsprojekte/versicherungsaufsichtsgesetz-vag.html