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Veröffentlicht am 13. Oktober 2025

Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)

Das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) regelt die Aufsicht des Bundes über Versicherungsunternehmen und -vermittler. Es bezweckt insbesondere den Schutz der Versicherten nach Massgabe ihrer Schutzbedürftigkeit vor den Insolvenzrisiken der Versicherungsunternehmen sowie vor Missbräuchen.