Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zur Änderung des Versicherungsaufsichtsrechts
Bern, 21.05.2025 — Der Bundesrat will den Standort Schweiz für Rückversicherungen stärken. Er hat dazu an seiner Sitzung vom 21. Mai 2025 eine Vernehmlassung zur Änderung des Versicherungsaufsichtsrechts eröffnet.
Bei der praktischen Anwendung des neuen Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG), das am 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist, zeigt sich, dass die Verbesserung des Kundenschutzes zu einer unbeabsichtigten Beeinträchtigung der Wettbewerbsfähigkeit für Schweizer Rückversicherungsunternehmen geführt hat.
Unter dem neuen VAG dürfen Versicherungsunternehmen, und damit auch Rückversicherungsunternehmen, nur mit ungebundenen Versicherungsvermittlerinnen und -vermittlern zusammenarbeiten, wenn diese bei der Finanzmarktaufsicht FINMA registriert sind. Im Falle des häufig international ausgerichteten Rückversicherungsgeschäfts sind jedoch hochspezialisierte ausländische Vermittlerinnen und Vermittler nicht immer in der Schweiz registriert. Folglich meiden diese ausländischen Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler Schweizer Rückversicherer und Geschäfte mit Schweizer Rückversicherungskunden verlagern sich ins Ausland. Mit der Motion 24.3208 verlangt das Parlament vom Bundesrat die Beseitigung dieser Wettbewerbsnachteile.
Deshalb schlägt der Bundesrat vor, Vermittlerinnen und Vermittler von Rückversicherungsverträgen von der Registrierungspflicht und der Aufsicht durch die FINMA auszunehmen. Diese Ausnahme ist umso mehr angezeigt, als das Rückversicherungsgeschäft zwischen Versicherungsgesellschaften abgewickelt wird und der Kundenschutz von Endkunden nicht tangiert wird.
Gleichzeitig werden mit dieser Vorlage weitere technische Aspekte im VAG und der Versicherungsaufsichtsverordnung (AVO) angepasst. Die Vernehmlassung bei interessierten Kreisen dauert bis am 12. September 2025.
Beilagen
Gutachten Schweizerisches Institut für Rechtsvergleichung (SIR)