Die Schweiz setzt den steuerlichen Informationsaustausch mit Russland aus

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 16. September 2022 beschlossen, vorläufig keine steuerlichen Informationen mehr an die Russische Föderation zu übermitteln.

Der Bundesrat stützt seinen Entscheid auf den Ordre Public-Vorbehalt des Amtshilfeübereinkommens in Steuersachen. Die Schweiz reagiert damit in gleicher Weise wie beispielsweise alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die Vereinigten Staaten, Kanada und das Vereinigte Königreich.

Die vorläufige Aussetzung betrifft alle Formen des steuerlichen Informationsaustauschs gegenüber der Russischen Föderation, also den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten und über länderbezogene Berichte, den Informationsaustausch auf Ersuchen sowie den spontanen Informationsaustausch. 

Mit seinem Entscheid bestätigt der Bundesrat ferner die Position verschiedener schweizerischer Gerichte und Behörden, welche ihre Aktivitäten im Zusammenhang mit der Amts- und Rechtshilfe in Steuersachen gegenüber der Russischen Föderation bereits vorgängig ausgesetzt haben.
 

Für Rückfragen:

Kommunikation
Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF

Tel. +41 58 462 46 16, info@sif.admin.ch

     

Weiterführende Informationen

Letzte Änderung 22.09.2022

Zum Seitenanfang

https://www.sif.admin.ch/content/sif/de/home/dokumentation/fachinformationen/aia-russland.html