Äquivalenzverfahren mit der EU

Der Bundesrat hat in seiner Politik für einen zukunftsfähigen Finanzplatz Schweiz Äquivalenzverfahren als ein wichtiges Element zur Wahrung und Verbesserung des Marktzugangs für Schweizer Anbieter in den EU-Raum identifiziert. Zu diesem Zweck soll mit der EU die Anerkennung der Gleichwertigkeit der Schweizer Finanzmarktregulierung, wo dies volkswirtschaftlich sinnvoll ist, erreicht werden.

Politik für einen zukunftsfähigen Finanzplatz Schweiz

Bereits in den vergangenen Jahren konnten verschiedene Äquivalenzanerkennungen des Schwei­zer Rechtsrahmens bei der EU eingeholt werden, insbesondere in den folgenden Bereichen:

  • Anerkennung der Schweizer Regulierung für zentrale Gegenparteien (2015);
  • Anerkennung der Gleichwertigkeit der Schweizer Regeln für die Solvenz von Versicherungen (2015);        

Das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF) setzt sich insbesondere in den folgenden Bereichen für eine rasche Einleitung bzw. einen raschen Abschluss von weiteren Äquivalenzverfahren ein:

  • Anerkennung der Schweizer Handelsplätze (Börsenäquivalenz) [1], nachdem die EU die Börsenäquivalenz für die Schweiz nach Juni 2019 nicht verlängert hat [2];
  • Anerkennung der Schweizer Derivateregulierung [3];
  • Ausdehnung des EU-Passes für Verwalter von alternativen Investmentfonds auf Drittstaaten [4];
  • Verfahren für das grenzüberschreitende Geschäft an professionelle Anleger [5].

[1] Art. 23 der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 über Märkte für Finanzinstrumente und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 (MiFIR).

[2] Massnahme zum Schutz der Börseninfrastruktur.

[3] Art. 13 der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister (EMIR).

[4] Art. 67 der Richtlinie 2011/61/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2011 über die Verwalter alternativer Investmentfonds und zur Änderung der Richtlinien 2003/41/EG und 2009/65/EG und der Verordnungen (EG) Nr. 1060/2009 und (EU) Nr. 1095/2010 (AIFMD).

[5] Art. 46/47 MiFIR.

Letzte Änderung 02.12.2021

Zum Seitenanfang

https://www.sif.admin.ch/content/sif/de/home/bilateral/lander/europaeische-union-eu/equivalence-procedures-eu.html