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Veröffentlicht am 13. Oktober 2025

Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)

Das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) regelt die Aufsicht des Bundes über Versicherungsunternehmen und -vermittler. Es bezweckt insbesondere den Schutz der Versicherten nach Massgabe ihrer Schutzbedürftigkeit vor den Insolvenzrisiken der Versicherungsunternehmen sowie vor Missbräuchen.

Am 1. Januar 2024 sind das revidierte VAG und die Ausführungsbestimmungen in der Aufsichtsverordnung (AVO) in Kraft getreten. Dabei wurden unter anderem ein kundenschutzbasiertes Aufsichtssystem eingeführt und eine rechtliche Grundlage geschaffen, um im Insolvenzfall eine Versicherungsgesellschaft sanieren zu können anstatt diese in Konkurs gehen zu lassen. Zudem wurden die Bestimmungen zur Gruppenaufsicht, zum Vermittlerrecht und zum Versicherungsvertrieb überarbeitet.

Der Bundesrat will den Standort Schweiz für Rückversicherungen stärken und hat deshalb am 21. Mai 2025 ein Projekt zur Änderung des Versicherungsaufsichtsrechts in die Vernehmlassung geschickt.

Medien

21.05.2025
Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zur Änderung des Versicherungsaufsichtsrechts
Der Bundesrat will den Standort Schweiz für Rückversicherungen stärken. Er hat dazu an seiner Sitzung vom 21. Mai 2025 eine Vernehmlassung zur Änderung des Versicherungsaufsichtsrechts eröffnet.

02.06.2023
Bundesrat stärkt Versicherungsstandort Schweiz
Der Bundesrat setzt sich für einen wettbewerbsfähigen und innovativen Versicherungsstandort Schweiz ein. Er hat dafür an seiner Sitzung vom 2. Juni 2023 im Bereich Privatversicherungen die Anpassungen der Aufsichtsverordnung (AVO) verabschiedet und das revidierte Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) zusammen mit der revidierten AVO per 1. Januar 2024 in Kraft gesetzt.