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Veröffentlicht am 23. April 2026

Systemrelevante Banken

Die globale Finanz- und Wirtschaftskrise von 2008 und auch die Übernahme der Credit Suisse durch die UBS haben gezeigt, dass die Schieflage einer Grossbank eine erhebliche Belastung für die Volkswirtschaft darstellen kann. Der Bundesrat will verhindern, dass solche Banken «zu gross sind, um unterzugehen» (too big to fail, TBTF) und der Staat Steuergelder zu deren Rettung einsetzen muss.

Der Bundesrat hat Ende März 2023 entschieden, die Übernahme der Credit Suisse durch die UBS aufzuarbeiten und das Too-big-to-fail-Regelwerk zu evaluieren. Gestützt auf Artikel 52 des Bankengesetzes und Aufträge des Parlaments hat er eine eingehende Evaluation der Regulierung systemrelevanter Banken durchgeführt. Im April 2024 hat der Bundesrat den entsprechenden Bericht zur Bankenstabilität verabschiedet.

Die umfassende Analyse der Krise der Credit Suisse hat gezeigt, dass das bestehende Too-Big-To-Fail-Dispositiv weiterentwickelt und gestärkt werden muss, um die Risiken für die Volkswirtschaft, den Staat und die Steuerzahlenden zu reduzieren. Deshalb hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 6. Juni 2025 die Eckwerte für entsprechende Gesetzes- und Verordnungsänderungen festgelegt, die ab Herbst gestaffelt in die Vernehmlassung gehen. Dazu gehören strengere Eigenkapitalvorgaben für systemrelevante Banken mit Tochtergesellschaften im Ausland, ergänzte Anforderungen zur Stabilisierung und Abwicklung systemrelevanter Banken, die Einführung eines Verantwortlichkeitsregimes für Banken sowie mehr Kompetenzen für die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA). Der Bundesrat hat zudem eine Vernehmlassung eröffnet für diejenigen Massnahmen, die direkt auf Verordnungsstufe umgesetzt werden sollen.

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 22. April 2026 die Botschaft zur Revision des Bankengesetzes verabschiedet. Systemrelevante Banken in der Schweiz sollen ihre Beteiligungen an ausländischen Tochtergesellschaften künftig vollständig mit hartem Eigenkapital unterlegen müssen. Diese zielgerichtete Massnahme ist zentral zur Stärkung der Finanzstabilität. Das Parlament kann ab Sommer 2026 über die Gesetzesvorlage beraten. Gleichzeitig hat der Bundesrat die Eigenmittelverordnung angepasst. Die Anpassungen betreffen die Eigenmittelunterlegung gewisser Bilanzpositionen wie Software und treten am 1. Januar 2027 in Kraft.

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