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MedienmitteilungVeröffentlicht am 26. September 2025

Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zur Eigenkapitalunterlegung ausländischer Beteiligungen im Stammhaus von systemrelevanten Banken

Bern, 26.09.2025 — Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 26. September 2025 die Vernehmlassung zur Änderung des Bankengesetzes und der Eigenmittelverordnung eröffnet. Mit den Anpassungen sollen systemrelevante Banken in der Schweiz künftig ihre Beteiligungen an ausländischen Tochtergesellschaften vollständig mit Eigenkapital unterlegen müssen. Die Eigenmittelanforderung soll über eine Frist von sieben Jahren kontinuierlich ansteigen. Die Vernehmlassung dauert bis am 9. Januar 2026.