Integrität des Finanzplatzes
Der Schweiz ist ein sauberer Finanzplatz sehr wichtig. Sie verfügt über ein wirksames Massnahmensystem zur Bekämpfung der Geldwäscherei sowie der Terrorismus- und Proliferationsfinanzierung und setzt dieses System konsequent um.
Illegale Finanzströme untergraben die Integrität eines Finanzsektors, verhindern nachhaltiges Wachstum und nähren Kriminalität, Terrorismus und Korruption im In- und Ausland. Für die Schweiz ist es daher zentral, dass ihr Finanzplatz sauber bleibt und dieser konsequent vor Missbrauch geschützt wird. Hierzu engagiert sie sich auch auf internationaler Ebene.
Schutz des Finanzplatzes und Bekämpfung der Geldwäscherei
Der Bundesrat ist kontinuierlich darum bestrebt, Transparenz zu erhöhen sowie Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung zu bekämpfen. Er hat im März 2026 die Strategie zur Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung gutgeheissen. Mit dieser erstmals erstellten Gesamtsicht stärkt der Bundesrat das Dispositiv, mit dem die Integrität des Schweizer Finanzplatzes auch in Zukunft geschützt wird.
Bundesrat genehmigt Strategie zur Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung
Die neueste Vorlage zur Geldwäschereibekämpfung beinhaltet die Einführung eines eidgenössischen Registers der wirtschaftlich berechtigten Personen von juristischen Personen, Sorgfaltspflichten für besonders risikobehaftete Tätigkeiten in Rechtsberufen sowie andere Massnahmen, die für ein wirksameres Bekämpfen von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung erforderlich sind. Die vorgeschlagenen Massnahmen entsprechen den Anforderungen internationaler Standards.
Geldwäschereibekämpfung
Koordinationsgruppe
Die 2013 vom Bundesrat geschaffene interdepartementale Koordinationsgruppe zur Bekämpfung von Geldwäscherei, Terrorismusfinanzierung und Proliferationsfinanzierung (KGGT) koordiniert die Arbeiten in diesem Bereich. Sie hat zudem die Aufgabe, die Risiken betreffen Geldwäscherei, Terrorismusfinanzierung und Proliferationsfinanzierung laufend zu beurteilen. Dazu hat die KGGT im Juni 2015 den ersten und im Oktober 2021 den zweiten Bericht über die nationale Beurteilung der Geldwäscherei- und Terrorismusfinanzierungsrisiken (NRA) veröffentlicht:
1. Nationaler Bericht über die Risiken der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung (Juni 2015)
2. Nationaler Bericht über die Risiken der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung (Oktober 2021)
Die KGGT publiziert darüber hinaus regelmässig Analysen zu den Geldwäscherei- und Terrorismusfinanzierungsrisiken in verschiedenen Bereichen (siehe unten: «Weiterführende Informationen» > «Berichte»). Weitere Analyseberichte sind in Erarbeitung.
Internationale Zusammenarbeit für die Integrität des Schweizer Finanzplatzes
Die Schweiz beteiligt sich auf internationaler Ebene aktiv an der Bekämpfung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung. Insbesondere wirkt sie in der Financial Action Task Force (FATF) mit.
Financial Action Task Force (FATF)
Die Mitgliedstaaten der FATF werden regelmässig in Bezug auf die Einhaltung der FATF-Standards geprüft. Die FATF hat die Schweiz 2016 zum vierten Mal geprüft. Obwohl die FATF die insgesamt gute Qualität des schweizerischen Dispositivs anerkannte, identifizierte sie gewisse Schwachstellen und gab entsprechende Empfehlungen ab. Das nächste Länderexamen durch die FATF wird die Schweiz 2026 – 2027 durchlaufen.