Geldwäschereibekämpfung
Illegale Finanzströme untergraben die Integrität eines Finanzsektors, verhindern nachhaltiges Wachstum und nähren Kriminalität, Terrorismus und Korruption im In- und Ausland. Für die Schweiz ist es daher zentral, dass ihr Finanzplatz sauber bleibt und dieser konsequent vor Missbrauch geschützt wird.
Neueste Vorlage
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 12. Juni 2026 über das Inkrafttreten mehrerer Erlasse zur Stärkung des Dispositivs zur Bekämpfung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung entschieden. Das Gesetz über die Transparenz von juristischen Personen und die Feststellung der wirtschaftlich Berechtigten (TJPG) sowie die Revision des Geldwäschereigesetzes (GwG) treten am 1. Oktober 2026 in Kraft.
Das TJPG führt neue Transparenzpflichten für Rechtseinheiten ein und schafft ein zentrales Bundesregister der wirtschaftlich Berechtigten (Transparenzregister). Dieses Register soll gewissen Behörden einen schnellen und unkomplizierten Zugang zu verlässlichen Informationen über die wirtschaftlich berechtigten Personen einer Rechtseinheit ermöglichen. Geführt wird es vom Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement. Eine Kontrollstelle beim Eidgenössischen Finanzdepartement führt Kontrollen zur Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Informationen im Transparenzregister durch. Das Register wird gewissen Behörden und den Personen zugänglich sein, die dem GwG unterstellt sind.
Die Teilrevision des GwG erweitert den Geltungsbereich des Gesetzes. Neu sind bestimmte Beratungsleistungen, etwa im Zusammenhang mit Immobilientransaktionen oder bei der Gründung und Strukturierung juristischer Personen, vom GwG erfasst.
Weitere Informationen
12.06.2026
Bundesrat setzt neue Regeln gegen Geldwäscherei in Kraft
22.05.2024
Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Stärkung der Geldwäscherei-Bekämpfung
Rückblick
Das Geldwäschereigesetz wurde bereits vor einigen Jahren revidiert: Am 19. März 2021 verabschiedete das Parlament die Änderung des Geldwäschereigesetzes. Ziel dieser Revision war es, einige der wichtigsten Empfehlungen aus dem Länderbericht der Financial Action Task Force von 2016 umzusetzen und das Abwehrdispositiv der Schweiz zu stärken.
Die Revision sah Massnahmen vor für Finanzintermediäre in den Bereichen wirtschaftliche Berechtigung, Aktualität der Kundendaten und Geldwäschereiverdachtsmeldungen. Zudem förderte sie die Transparenz von Vereinen und verstärkte die Aufsicht und Kontrollen im Bereich der Edelmetalle. Das revidierte Geldwäschereigesetz trat am 1. Januar 2023 in Kraft.
Änderung des Geldwäschereigesetzes (in Kraft getretene Vorlage)