Geldwäschereigesetz
Das Geldwäschereigesetz (GwG) bezweckt die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung. Dazu enthält das GwG verbindliche Pflichten für Finanzintermediäre sowie Händlerinnen und Händler, um die Sorgfalt bei Finanzgeschäften sicherzustellen. Es regelt zudem die Aufsicht über die dem Gesetz unterstellten Personen.