Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zu Verordnungen über die Transparenz juristischer Personen und die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung
Bern, 15.10.2025 — Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 15. Oktober 2025 eine Vorlage zur Geldwäschereibekämpfung in die Vernehmlassung geschickt. Die Vorlage konkretisiert das vom Parlament beschlossene Register der wirtschaftlich Berechtigten sowie die Ausweitung des Geldwäschereigesetzes auf bestimmte Beratungstätigkeiten auf Verordnungsstufe. Die Vernehmlassung dauert bis zum 30. Januar 2026.
Die Eidgenössischen Räte haben am 26. September 2025 das Gesetz über die Transparenz von juristischen Personen und die Feststellung der wirtschaftlich Berechtigten (TJPG) sowie die Revision des Geldwäschereigesetzes (GwG) verabschiedet. Damit soll die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung gestärkt werden.
Das TJPG führt neue Transparenzpflichten für Rechtseinheiten ein und schafft ein zentrales Bundesregister der wirtschaftlich Berechtigten (Transparenzregister). Dieses Register soll gewissen Behörden einen schnellen und unkomplizierten Zugang zu verlässlichen Informationen über die wirtschaftlich berechtigten Personen einer Rechtseinheit ermöglichen. Geführt wird es vom Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement. Eine Kontrollstelle beim Eidgenössischen Finanzdepartement führt Kontrollen zur Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Informationen im Transparenzregister durch. Das Register wird gewissen Behörden und den Personen zugänglich sein, die dem GwG unterstellt sind.
Die Verordnung über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen enthält die Ausführungsbestimmungen zum TJPG. Sie legt insbesondere fest, welche Informationen Unternehmen sammeln und melden müssen. Die Verordnung konkretisiert zudem bestimmte Begriffe und legt das Vorgehen für Meldungen an das Transparenzregister fest.
Die Teilrevision des GwG erweitert den Geltungsbereich des Gesetzes. Neu sind bestimmte Beratungsleistungen, etwa im Zusammenhang mit Immobilientransaktionen oder bei der Gründung und Strukturierung juristischer Personen, vom GwG erfasst. Die dazugehörige Anpassung der Geldwäschereiverordnung präzisiert die erfassten Tätigkeiten und definiert ergänzende Aufsichtsregeln. Sie konkretisiert ausserdem die neuen Regeln zur Vereinfachung des behördlichen Informationsaustausches.
Schliesslich werden in Zusammenhang mit dem TJPG weitere Verordnungen angepasst. Dazu gehört insbesondere die Verordnung über die Meldestelle für Geldwäscherei.
Das Inkrafttreten der Vorlage ist für die zweite Hälfte des Jahres 2026 vorgesehen. Damit ist sichergestellt, dass diese Massnahmen im Rahmen des nächsten Länderexamens der Schweiz durch die Financial Action Task Force (FATF) berücksichtigt werden können.