Nebst den Bestimmungen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung enthalten DBA auch Regeln über den steuerlichen Informationsaustausch auf Ersuchen. Massgebend ist diesbezüglich der internationale Standard, wie ihn die OECD in Artikel 26 des OECD-Musterabkommens erarbeitet und dessen Übernahme die Schweiz 2009 beschlossen hat. Dieser Standard ist inzwischen in 60 DBA der Schweiz enthalten, in 51 der DBA ist die Bestimmung in Kraft. Die Schweiz ist bereit, eine Bestimmung über den Informationsaustausch auf Ersuchen nach internationalem Standard in sämtlichen DBA zu vereinbaren. Die Umsetzung des Informationsaustauschs auf Ersuchen wird vom Global Forum überprüft.
(1) DBA mit OECD-Standard
(2) DBA ohne OECD-Standard
(3) SIA mit OECD-Standard
*: Die DBA bzw. die SIA durchlaufen den folgenden Prozess: Paraphierung
durch Unterhändler, Unterzeichnung durch Regierungsvertreter,
Genehmigung durch die Parlamente, Inkraftsetzung. Die Abkommenstexte
werden erst bei der Unterzeichnung veröffentlicht.
Fachkontakt: dba@sif.admin.ch
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Letzte Änderung 04.06.2019