Der Informationsaustausch auf Ersuchen meint den Austausch von Informationen, den Steuerbehörden gestützt auf ein Amtshilfeersuchen untereinander vornehmen. Die Basis bilden sowohl bilaterale Abkommen als auch das Amtshilfeübereinkommen.
Die Regeln über den steuerlichen Informationsaustausch auf Ersuchen sind in bilateralen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) wie auch in Steuerinformationsabkommen (SIA) festgelegt. Massgebend ist der entsprechende internationale Standard der OECD. Amtshilfe kann auch geleistet werden gestützt auf das Übereinkommen über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen (Amtshilfeübereinkommen).
Amtshilfeübereinkommen
Doppelbesteuerungsabkommen (systematische Sammlung)
Steuerinformationsabkommen (systematische Sammlung)
Für den Vollzug des Informationsaustauschs auf Ersuchen ist die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) zuständig. Das Global Forum on Transparency and Exchange of Information for Tax Purposes (Global Forum) überprüft regelmässig, ob der Informationsaustausch auf Ersuchen korrekt umgesetzt wird.
Vollzug (ESTV)
Global Forum
Weiterführende Informationen
Letzte Änderung 19.09.2023
Kontakt
Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF
Doppelbesteuerungsabkommen
Bundesgasse 3
3003 Bern
Tel. +41 (0)58 462 71 29
dba@sif.admin.ch