Sharing Economy

OECD-Musterregeln für Plattformen der «Sharing and Gig Economy»

Im Juli 2020 verabschiedete die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) Musterregeln für einen automatischen Austausch von Informationen (AIA) über natürliche und juristische Personen, die ihr Einkommen mit dem Anbieten von Dienstleistungen über Onlineplattformen erwirtschaften. Im Juni 2021 wurden die Musterregeln erweitert. Die Musterregeln sind für die Staaten nicht verbindlich.

Vor dem Hintergrund einer steigenden Anzahl natürlicher und juristischer Personen, die ihr Einkommen mit dem Anbieten von Dienstleistungen über Onlineplattformen erwirtschaften, haben zahlreiche Staaten Massnahmen ergriffen, um die korrekte Besteuerung dieser Einkommen sicherzustellen. Dazu zählen beispielsweise Quellensteuerregime oder Pflichten zum Informationsaustausch zwischen Steuerbehörden und Onlineplattformen. Diese unilateralen Massnahmen führen mangels Harmonisierung zu unverhältnismässig hohen Kosten für die betroffene Branche, weil sie eine Vielzahl von Regelungen kennen und umsetzen muss. Mit den OECD-Musterregeln wurde deshalb ein Angebot eines weltweit standardisierten Regelwerks geschaffen.

Gegenstand der Musterregeln ist ein in regelmässigen Abständen stattfindender Austausch von Informationen über Dienstleistungsanbieterinnen und -anbieter auf Onlineplattformen. Die auszutauschenden Informationen müssen von den Onlineplattformen des jeweiligen Staates gesammelt und an die Steuerbehörde dieses Staates übermittelt werden. Diese leitet die Informationen anschliessend an die Steuerbehörde jener Staaten weiter, mit denen ein entsprechendes AIA-Abkommen besteht. Betroffen sind insbesondere die Vermietung von unbeweglichem Eigentum wie Ferienunterkünfte sowie persönliche Dienstleistungen wie Fahrdienste.

Die Musterregeln definieren die für die Onlineplattformen auszutauschenden Informationen. Sie umfassen Identifikationsinformationen der Anbieterinnen und Anbieter (beispielsweise Name, Adresse, Steueridentifikationsnummer etc.) und Finanzinformationen (von den entsprechenden Anbieterinnen und Anbietern generiertes Einkommen). Dieser AIA ist für die Staaten nicht verbindlich (kein Mindeststandard).

Das SIF hat eine Einführung dieser OECD-Musterregeln geprüft. Die internetbasierte Plattformarbeit ist in der Schweiz bisher wenig verbreitet (vgl. Medienmitteilung des Bundesamtes für Statistik vom 19. Mai 2020). Die Einführung der OECD-Musterregeln wäre für die betroffenen Onlineplattformen mit namhaften Kosten verbunden. Gleichzeitig dürften die steuerlichen Mehreinnahmen gering ausfallen. Überdies dürfte die Schweiz als Datenlieferantin international nicht im Fokus stehen. Das SIF gelangt deshalb zum Schluss, dass eine Einführung der OECD-Musterregeln in der Schweiz derzeit verfrüht wäre. Das SIF verfolgt die diesbezüglichen nationalen und internationalen Entwicklungen und würde bei veränderter Ausgangslage die Einführung erneut prüfen.

OECD, July 2020 “Model Rules for Reporting by Platform Operators with respect to Sellers in the Sharing and Gig Economy

Letzte Änderung 09.12.2021

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