Länderbezogene Berichte

Mit dem Austausch der länderbezogenen Berichten setzt die Schweiz einen Mindeststandard der G20-Staaten und der OECD zur Bekämpfung der Gewinnverkürzung und -verlagerung (Base Erosion and Profit Shifting, BEPS) um.

Am 1. Dezember 2017 sind die relevanten Rechtsgrundlagen in Kraft getreten. Es handelt sich um die multilaterale Vereinbarung der zuständigen Behörden über den Austausch länderbezogener Berichte (ALBA-Vereinbarung) sowie das zugehörige Gesetz (ALBAG) und die Verordnung (ALBAV, Erläuterungen (PDF, 163 kB, 01.08.2023) zur ALBAV). Multinationale Unternehmen in der Schweiz wurden damit verpflichtet, ab dem Steuerjahr 2018 erstmals einen länderbezogenen Bericht zu erstellen. Die Schweiz kann somit seit 2020 mit folgenden Partnerstaaten länderbezogene Berichte austauschen:

Andorra7 Indonesien3 Norwegen1
Anguilla14 Insel Man1 Oman14
Argentinien3 Irland1 Österreich4
Aruba10 Island4 Pakistan2
Australien1 Israel10 Panama7
Aserbaidschan9 Italien1 Peru8
Bahamas14 Japan1 Polen2
Bahrain14 Jersey1 Portugal4
Barbados10 Kaimaninseln14 Republik Korea1
Belgien1 Kanada7 Rumänien14
Belize14 Kasachstan9 Russland16
Bermudas14 Katar14 San Marino8
Brasilien1 Kenia11 Saudi-Arabien7
Britische Jungferninseln14 Kolumbien1 Schweden1
Bulgarien1 Kroatien7 Seychellen6
Chile7 Lettland7, 15 Singapur1
China7 Liberia14 Slowakei1
Costa Rica17 Liechtenstein1 Slowenien1
Curaçao14 Litauen1 Spanien1
Dänemark1 Luxemburg1 Südafrika1
Deutschland1 Macau14 Thailand12
Estland4 Malaysia1 Tschechien5
Färöer13 Malediven10 Tunesien14
Finnland1 Malta1 Türkei8
Frankreich1 Mauritius7 Turks- und Caicosinseln14
Gibraltar8 Mexiko1 Ungarn7
Griechenland1 Monaco7 Uruguay5
Grossbritannien1 Montserrat14 Vereinigte Arabische Emirate14
Guernsey1 Neuseeland1 Zypern7
Hongkong8 Niederlande1  
Indien1 Nigeria9  

Austausch ab Juni 2018 (einschliesslich freiwillig in der Schweiz eingereichte länderbezogene Berichte)

2 Austausch ab September 2018 (einschliesslich freiwillig in der Schweiz eingereichte länderbezogene Berichte)

Austausch ab Dezember 2018 (einschliesslich freiwillig in der Schweiz eingereichte länderbezogene Berichte)

Austausch ab März 2019 (einschliesslich freiwillig in der Schweiz eingereichte länderbezogene Berichte)

Austausch ab Juni 2019 (einschliesslich freiwillig in der Schweiz eingereichte länderbezogene Berichte)

Austausch ab Dezember 2019 (einschliesslich freiwillig in der Schweiz eingereichte länderbezogene Berichte)

Austausch ab 2020 (für Steuerperioden ab 2018)

Austausch ab 2021 (für Steuerperioden ab 2019)

Austausch ab 2022 (für Steuerperioden ab 2020)

10 Austausch ab 2023 (für Steuerperioden ab 2021)

11 Austausch ab 2024 (für Steuerperioden ab 2022)

12 Austausch ab 2025 (für Steuerperioden ab 2023)

13 Austausch ab 2026 (für Steuerperioden ab 2024)

14 Diese Partnerstaaten werden länderbezogene Bericht nur übermitteln und nicht erhalten.

15 Freiwillig in der Schweiz eingereichte länderbezogene Berichte für die Steuerperiode 2016 wurden im Juni 2018 mit Lettland ausgetauscht. Seither werden mit Lettland keine weiteren länderbezogene Berichte mehr ausgetauscht. Lettland hat gegenüber der Schweiz bestätigt, dass multinationale Konzerne, deren Konzernobergesellschaft in der Schweiz ansässig ist, für Steuerperioden 2016 und 2017 in Lettland keinen länderbezogenen Bericht einreichen müssen.

16 Länderbezogene Berichte für die Steuerperioden 2018 bis 2019 wurden von 2020 bis 2021 mit Russland ausgetauscht. Die Datenübermittlung an Russland ist derzeit suspendiert.

17 Bis und mit Steuerperiode 2022 übermittelt nur Costa Rica länderbezogene Berichte und erhält keine länderbezogene Berichte. Ab Steuerperiode 2023 (Austausch ab 2025) tauschen die Schweiz und Costa Rica gegenseitig länderbezogene Berichte aus.

Die Liste der bilateralen Austauschbeziehungen kann auch auf der Webseite der OECD eingesehen werden.

Was ist ein länderbezogener Bericht?

Der länderbezogene Bericht informiert darüber, wie die erwirtschafteten Umsätze und die entrichteten Steuern eines multinationalen Konzerns weltweit verteilt sind. Er enthält weiter Angaben über die wichtigsten wirtschaftlichen Tätigkeiten des Konzerns in den einzelnen Ländern. Der Bericht muss von multinationalen Konzernen mit einem jährlichen konsolidierten Umsatz von über 750 Millionen Euro oder dem Gegenwert in der Landeswährung per 1. Januar 2015 erstellt werden. Davon dürften rund 200 in der Schweiz ansässige Konzerne betroffen sein.

Der länderbezogene Bericht wird jährlich automatisch an die Steuerbehörden der Staaten übermittelt, in denen diese Konzerne über Geschäftseinheiten verfügen, sofern eine staatsvertragliche Grundlage für den Austausch besteht. Die Daten richten sich ausschliesslich an die Steuerbehörden und werden nicht veröffentlicht.

Schweizer Geschäftseinheiten von Konzernen, die im Ausland ansässig sind, können in gewissen Fällen zur Einreichung eines länderbezogenen Berichts in der Schweiz verpflichtet werden. Diese Verpflichtung wird jedoch auf Fälle beschränkt sein, die das Mustergesetz der OECD im Bericht zu BEPS Massnahme 13 vorsieht, so wie es die Schweiz in der Botschaft vom 23. November 2016 dargelegt hat. 

Weiterführende Informationen

Letzte Änderung 25.03.2024

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