UNO

Expertenkomitee für internationale Zusammenarbeit in Steuersachen

Das Expertenkomitee für internationale Zusammenarbeit in Steuersachen ist unter anderem für die Weiterentwicklung des UNO-Musterabkommens zur Vermeidung von Doppelbesteuerung zwischen Entwicklungs- und entwickelten Ländern verantwortlich. Das Komitee bietet weiter auch einen Rahmen für den allgemeinen Dialog zur internationalen Zusammenarbeit in Steuerfragen und setzt dabei einen thematischen Schwerpunkt auf der technischen Entwicklungszusammenarbeit. Es handelt sich dabei um einen zentralen Bereich für die nachhaltige Entwicklung, wie auch die «Addis Abeba Aktionsagenda» von Juli 2015 anerkennt. Die Verbesserung der Transparenz und der Effizienz der Steuersysteme in Entwicklungsländern bleibt eine wichtige Aufgabe in der Entwicklungsagenda. 

Im Oktober 2021 traf sich das vom UNO-Generalsekretär neu ernannte Komitee virtuell und legte die Arbeitsschwerpunkte für die neue Amtszeit von vier Jahren fest. Im Zentrum stehen die Besteuerung der digitalen Wirtschaft, Verrechnungspreise, Lizenzgebühren und auch die Streitbeilegung durch zwischenstaatliche Verständigungsverfahren. Diese Arbeiten werden in verschiedenen Subkomitees geführt, die vom Komitee entsprechend mandatiert wurden.

Das Komitee trifft sich grundsätzlich zwei Mal jährlich alternierend in Genf und New York. Das erste physische Treffen des neu zusammengesetzten Komitees fand im Oktober 2022 in Genf statt, nachdem die Treffen während der COVID-Pandemie virtuell durchgeführt wurden.

Die Schweiz entsandte während Jahrzehnten einen Vertreter in das Komitee. Im 2021 neu zusammengesetzten Komitee ist die Schweiz allerdings nicht mehr vertreten. Die Schweiz verfolgt die Arbeiten des Komitees als Beobachterin.

Letzte Änderung 11.04.2023

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