Die Generalversammlung der UNO hat mit der Resolution A/RES/77/244 («Promotion of inclusive and effective international tax cooperation at the United Nations») vom 30. Dezember 2022 unter anderem die Aufnahme von zwischenstaatlichen Gesprächen betreffend Möglichkeiten zur Stärkung der Inklusivitität und Effizienz der internationalen Zusammenarbeit im Steuerbereich einschliesslich der Möglichkeit der Entwicklung eines internationalen Rahmens oder Instruments beschlossen. Dazu gehört der Auftrag an den Generalsekretär, einen Bericht über die Inklusivität und Effizienz der internationalen Zusammenarbeit im Steuerbereich zu erstellen. In seinem Bericht stellte der Generalsekretär Defizite fest und schlug auch Optionen vor, wie die Vereinten Nationen die Inklusivität und die Effizienz der internationalen Zusammenarbeit im Steuerbereich verbessern können.
Die Generalversammlung der UNO hat mit Resolution A/RES/78/230 vom 22. Dezember 2023 ein Ad-hoc Komitee mit der Ausarbeitung von Eckwerten («terms of reference») für ein Rahmenübereinkommen über die internationale Zusammenarbeit im Steuerbereich beauftragt. Dies soll bis im August 2024 abgeschlossen werden. Das Ad-hoc Komitee steht allen Mitgliedstaaten offen und wird auch von diesen geführt. Das Ad-hoc Komitee wird zudem von einem Bureau koordiniert, in dem 20 Staaten Einsitz haben. Die Schweiz verfolgt die Arbeiten des Ad-hoc Komitees aktiv und nimmt an diesen Arbeiten teil. Die Schweiz ist nicht Mitglied des Bureaus.
Die Schweiz unterstützt die Ziele der Stärkung der Inklusivität und Effizienz der internationalen Zusammenarbeit im Steuerbereich. Wichtig aus schweizerischer Sicht ist jedoch, dass bisherige Ergebnisse und laufende Arbeiten der internationalen Zusammenarbeit in Steuersachen berücksichtigt werden und keine Doppelspurigkeiten dazu entstehen. Die Position der Schweiz kann hier abgerufen werden: Switzerland_Input_AHC Tax.pdf (un.org).
Expertenkomitee für internationale Zusammenarbeit in Steuersachen
Das Expertenkomitee für internationale Zusammenarbeit in Steuersachen ist unter anderem für die Weiterentwicklung des UNO-Musterabkommens zur Vermeidung von Doppelbesteuerung zwischen Entwicklungs- und entwickelten Ländern verantwortlich. Das Komitee bietet weiter auch einen Rahmen für den allgemeinen Dialog zur internationalen Zusammenarbeit in Steuerfragen und setzt dabei einen thematischen Schwerpunkt auf der technischen Entwicklungszusammenarbeit. Es handelt sich dabei um einen zentralen Bereich für die nachhaltige Entwicklung, wie auch die «Addis Abeba Aktionsagenda» von Juli 2015 anerkennt. Die Verbesserung der Transparenz und der Effizienz der Steuersysteme in Entwicklungsländern bleibt eine wichtige Aufgabe in der Entwicklungsagenda.
Im Oktober 2021 traf sich das vom UNO-Generalsekretär neu ernannte Komitee virtuell und legte die Arbeitsschwerpunkte für die neue Amtszeit von vier Jahren fest. Im Zentrum stehen die Besteuerung der digitalen Wirtschaft, Verrechnungspreise, Lizenzgebühren und auch die Streitbeilegung durch zwischenstaatliche Verständigungsverfahren. Diese Arbeiten werden in verschiedenen Subkomitees geführt, die vom Komitee entsprechend mandatiert wurden.
Das Komitee trifft sich grundsätzlich zwei Mal jährlich alternierend in Genf und New York. Das erste physische Treffen des neu zusammengesetzten Komitees fand im Oktober 2022 in Genf statt, nachdem die Treffen während der COVID-Pandemie virtuell durchgeführt wurden.
Die Schweiz entsandte während Jahrzehnten einen Vertreter in das Komitee. Im 2021 neu zusammengesetzten Komitee ist die Schweiz allerdings nicht mehr vertreten. Die Schweiz verfolgt die Arbeiten des Komitees als Beobachterin.
Letzte Änderung 30.07.2024