Arbeitsgruppen
Die Aufgabe der Arbeitsgruppe 1 besteht im Wesentlichen darin, nach Lösungen zu suchen, die das OECD-Musterabkommen bezüglich der Vermeidung von Doppelbesteuerung verbessern.
Aktuell beschäftigt sich die Arbeitsgruppe 1 mit technischen Fragen im Zusammenhang mit der Besteuerung von ansässigen Personen durch deren Ansässigkeitsstaat sowie hinsichtlich des Verständigungsverfahrens. Weiter bereitet die Arbeitsgruppe den zweiten Bericht zur Prüfung der Umsetzung von BEPS-Massnahme 6 (Abkommensmissbrauch) vor. Die Arbeitsgruppe 1 beschäftigt sich überdies mit Fragestellungen aus den Arbeiten der OECD betreffend die steuerlichen Herausforderungen aus der Digitalisierung der Wirtschaft.
Die Arbeiten der Arbeitsgruppe 1 werden in die nächste Auflage des OECD-Musterabkommens und dessen Kommentars einfliessen. Diese soll voraussichtlich im Jahr 2021 veröffentlicht werden.
Die Hauptaufgabe der Arbeitsgruppe 2 besteht darin, aktuelle Themen in der Steuerpolitik zu analysieren. Die Arbeitsgruppe 2 trifft sich in der Regel zwei Mal pro Jahr.
Die Arbeitsgruppe ist verantwortlich für zahlreiche jährlich herausgegebene Publikationen:
- Die Publikation «Tax Policy Reforms in the OECD» erschien erstmals 2016 und gibt einen Gesamtüberblick über bedeutende Änderungen in allen Steuerbelangen.
- Die Publikation «Revenue Statistics» präsentiert eine Reihe von detaillierten und international vergleichbaren Daten in einem gemeinsamen Format für alle OECD-Mitgliedstaaten seit 1965. Zudem enthält «Revenue Statistics» jeweils ein Sonderthema. In der Ausgabe 2016 wurden Probleme im Zusammenhang mit der Berichterstattung von Steuereinnahmen analysiert.
- Die Publikation «Taxing Wages» vergleicht die Entwicklung der Löhne vor und nach Steuern und gewissen Sozialabgaben eines durchschnittlichen Arbeitnehmers in jedem Land und enthält Informationen über die Steuern, welche in den OECD-Ländern auf Löhnen bezahlt werden. Auch diese Publikation enthält jeweils ein Sonderthema. In der neusten Ausgabe (2018) werden die «Unterschiede beim verfügbaren Einkommen von Haushalten mit oder ohne Kinder» untersucht.
Weiter unterhält die Arbeitsgruppe 2 eine Steuerdatenbank («Tax Data Base»), welche online öffentlich verfügbar ist. Diese liefert vergleichende Informationen zu einer Reihe von steuerlichen Statistiken wie Steuereinnahmen, Einkommensteuern, nicht-steuerliche Zwangsabgaben, Unternehmens- und Kapitalsteuern sowie Verbrauchssteuern in den 35 OECD-Staaten.
Schliesslich führt die Arbeitsgruppe 2 ihre Arbeiten zur Massnahme 11 des BEPS-Massnahmenplans weiter und beschäftigt sich insbesondere mit den bestehenden Datengrundlagen und Indikatoren zur Messung des Phänomens BEPS. Die zukünftige Publikation der «Corporate Tax Statistics» wird zunächst auf öffentlich verfügbaren Daten und in einem zweiten Schritt auf den Daten der länderbezogenen Berichterstattung basieren.
Die Arbeitsgruppe Nr. 6 hat gegenwärtig den Auftrag, ihre Arbeiten zu Fragen im Zusammenhang mit den Verrechnungspreisen weiterzuführen und wenn nötig an den Vorgaben der OECD-Verrechnungspreisleitlinien für multinationale Unternehmen und Steuerverwaltungen Änderungen vorzunehmen. Die Arbeitsgruppe Nr. 6 trifft sich durchschnittlich zwei Mal pro Jahr.
Die Arbeitsgruppe Nr. 6 gewährleistet auch das Monitoring der Umsetzung der OECD-Verrechnungspreisleitlinien. Schliesslich führt die Arbeitsgruppe Nr. 6 einen Dialog mit den Jurisdiktionen, die den OECD-Verrechnungspreisleitlinien noch nicht zugestimmt haben, damit sie sich damit vertraut machen können und sie schliesslich übernehmen.
Im Juli 2017 hat die OECD eine neue Fassung der Verrechnungspreisleitlinien publiziert. Diese neue Fassung enthält im Bereich der Verrechnungspreise die Änderungen, die sich aus dem BEPS-Projekt ergeben. Die Arbeiten zu den Verrechnungspreisleitlinien der OECD werden derzeit in der Arbeitsgruppe Nr. 6 fortgesetzt.
Nach der Verabschiedung der Internationalen Leitlinien für die Mehrwertbesteuerung durch den OECD-Rat im September 2016 hat die Arbeitsgruppe Nr. 9 einen Bericht zur Umsetzung der Leitlinien verfasst, der im Oktober 2017 veröffentlicht wurde. Im ersten Kapitel werden unterschiedliche Möglichkeiten der Mehrwertbesteuerung im Bestimmungsland dargestellt. Im zweiten Kapitel werden die Fragen rund um die Steuererhebung bei im Bestimmungsland nicht ansässigen Unternehmen behandelt und im dritten Kapitel auf die vereinfachte Registrierung für im Bestimmungsland nicht ansässige Unternehmen eingegangen. Die Rolle von digitalen Plattformen bei der Mehrwertbesteuerung von Online-Angeboten bildet nun ein Schwerpunktthema, mit dem sich eine Sub-Gruppe mit Schweizer Beteiligung befasst. Die Arbeitsgruppe 9 trifft sich in der Regel zwei Mal pro Jahr.
Die Arbeitsgruppe 10 erarbeitet die juristischen und technischen Regelwerke für den internationalen Informationsaustausch, befasst sich mit deren Weiterentwicklung und sorgt damit für die Sicherstellung der Wirksamkeit der internationalen Standards für den Informationsaustausch. Ein Bestandteil dieser Arbeiten ist ein gemeinsamer Aktionsplan zur Bekämpfung von Schlupflöchern im globalen Standard für den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten. Die Arbeitsgruppe 10 trifft sich in der Regel zwei Mal pro Jahr.
Die Arbeitsgruppe 11 wurde im Rahmen des BEPS-Projekts gebildet. Sie zeichnet für die folgenden vier Massnahmen des BEPS-Projekts verantwortlich: Neutralisierung der Effekte hybrider Gestaltungen (Massnahme 2), Stärkung der Vorschriften zur Hinzurechnungsbesteuerung (sog. CFC-Regeln, Massnahme 3), Begrenzung der
Gewinnverkürzung durch Abzug von Zins- oder sonstigen finanziellen Aufwendungen (Massnahme 4) und Verpflichtung der Steuerpflichtigen zur Offenlegung ihrer aggressiven Steuerplanungsmodelle (Massnahme 12). Die Arbeitsgruppe 11 trifft sich in der Regel zwei Mal pro Jahr.
Seit der Verabschiedung der Schlussberichte im Oktober 2015 nahm die Arbeitsgruppe 11 punktuell weitere Arbeiten an die Hand. So wurden im Dezember 2016 zusätzliche Präzisierungen im Zusammenhang mit der Begrenzung von Zinsabzügen (Massnahme 4; Regelung der zulässigen Abzugsquote auf Konzernebene und der Anwendung der Regeln zur Beschränkung des Zinsabzugs auf den Banken- und Versicherungssektor) publiziert. Weiter erschien betreffend hybride Gestaltungen (Massnahme 2) im August 2017 ein Fachkommentar, der die hybriden Gestaltungen mit Zweigniederlassungen identifiziert und Regeln aufzeigt, um deren Behandlung mit den Empfehlungen aus dem Schlussbericht über die BEPS-Massnahme 2 zu harmonisieren. Zudem beteiligte sich die Arbeitsgruppe 11 an den Arbeiten der Arbeitsgruppe 10 zu Muster-Offenlegungspflichten für Intermediäre.
Forum
Das Forum gegen schädliche Steuerpraktiken begann 2017 damit, den Mindeststandard für die Transparenz von Steuerrulings sowie den Mindeststandard betreffend Patentboxen und ähnliche Steuerregimes zu überprüfen (BEPS-Massnahme Nr. 5). Das Forum trifft sich im Durchschnitt zwei Mal pro Jahr.
Ein Etappenbericht über die Umsetzung der Mindeststandards zu den Patenboxen und ähnlichen Regimes wurde im Oktober 2017 veröffentlicht. Die Liste der Regimes und ihres Status wird regelmässig aktualisiert.
Die Umsetzung des Mindeststandards über die Transparenz bei Steuervorbescheiden ist Gegenstand jährlicher Prüfungen. Der erste Prüfbericht, der das Jahr 2016 betrifft, wurde im Dezember 2017 veröffentlicht.
Zurzeit stehen die Umsetzungsarbeiten für das BEPS-Projekt sowie für den automatischen Informationsaustausch im Zentrum des Arbeitsprogramms und der Tätigkeiten des Forum on Tax Administration (FTA).
Die Publikation Tax Administration Series bietet einen Einblick in die verschiedenen Steuerverwaltungen und somit Vergleichsmöglichkeiten. Es wird eine breite Palette von Daten-, Analyse- und Länderbeispielen verwendet, um die wichtigsten Aspekte der Steuerverwaltungen (Organisation, strategische Schwerpunkte, Risiken etc.) zu berücksichtigen. Sie zeigt auch aktuelle Trends und Reformen auf. Die Tax Administration Series 2017 wurde anlässlich des FTA-Plenartreffens im September 2017 in Oslo veröffentlicht.
Das FTA befasst sich zudem mit der Verbesserung der praktischen Durchführung der Verständigungsverfahren (MAP; Mutual Agreement Procedure). Dem FTA MAP Forum kommt insbesondere im Rahmen des BEPS-Projekts eine grosse Bedeutung zu, da es die Umsetzung des Standards betreffend Streitbeilegung in Doppelbesteuerungsfällen (Massnahme 14) überprüft.
Darüber hinaus arbeitet die Schweiz in den folgenden FTA-Programmen aktiv mit:
Im Large Business International Programme (LBIP) wurden die sachgemässe und die wirksame Verwendung der länderbezogenen Berichte besprochen. Im Rahmen dieser Arbeiten hat das LBIP zwei Handbücher erarbeitet, die die Steuerverwaltungen bei der diesbezüglichen Umsetzung unterstützen sollen.
Die Joint International Taskforce on Shared Intelligence and Collaboration (JITSIC) setzt sich für eine effektivere und effizientere Bekämpfung der Steuerhinterziehung ein. Das JITSIC bietet den Steuerverwaltungen einen agilen Mechanismus für den Informationsaustausch und die Zusammenarbeit. Gleichzeitig wird sichergestellt, dass der Informationsaustausch im Einklang mit den Bestimmungen eines Abkommens über den Austausch von Steuerinformationen steht. Die Schweiz ist seit April 2016 Mitglied des JITSIC-Netzwerks und beteiligt sich an gewissen Projektarbeiten. Seit der Veröffentlichung der sogenannten „Panama Papers“ am 3. April 2016 haben sich die Mitglieder des JITSIC-Netzwerks verpflichtet, enger zusammenzuarbeiten. Dazu wurde ein gemeinsames Vorgehen für die Bearbeitung von verfügbaren Informationen entwickelt, welches zurzeit auf die Daten der „Paradise Paper“ angewendet wird.
Im Rahmen des Tax Debt Management Network werden innovative Ansätze im Zusammenhang mit der Verhaltensanalyse gesucht, mit denen die ausstehenden Steuerschulden vermindert und besser einkassiert werden können. Dabei werden u.a. auch die Best Practices verschiedener Länder diskutiert. Aus diesem Programm wurde neu auch das Projekt Enhancing International Tax Debt Collection gestartet. Dieses befasst sich mit den besten Praktiken der Steuerverwaltungen im Bereich des internationalen Steuerinkassos. Dabei werden ein "How to"-Leitfaden für das internationale Inkasso sowie die Schwierigkeiten der Steuerverwaltungen und mögliche Lösungen besprochen.
Im Rahmen der Arbeitsgruppe Sharing and Gig Economy sollen gemeinsame Lösungen für die offenen Steuerfragen erarbeitet werden. Dabei wird geprüft, wie unnötige Belastung vermieden und Steuerdienstleistungen für kleine Unternehmen verbessert werden können.
Neben den bisherigen und neuen Projekten, gibt es seit 2018 von einzelnen Kommissionsmitgliedern gesponserte „Communities of Interest“ (COI). In diesen werden in kleineren Gruppen einige der früher abgeschlossenen FTA-Projekte weitergeführt bzw. wieder aufgegriffen. Das FTA-Sekretariat nimmt an den COI zwar teil, organisiert diese jedoch nicht. Die Schweiz nimmt an der von Russland gesponserten COI on Digital Transformation, welche die Arbeit des Projekts E-Services and Digital Delivery weiterverfolgt, und der von Irland gesponserten COI on Analytics, welche die Thematik Advanced Analytics bespricht, teil.
Letzte Änderung 19.09.2023
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