Financial Action Task Force

Die Financial Action Task Force (FATF) versteht sich als international führendes Gremium zur Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung. Sie hat 40 Empfehlungen erlassen und überprüft bei ihren Mitgliedsstaaten regelmässig, wie diese im nationalen Recht umgesetzt werden.

Die Schweiz beteiligt sich aktiv an der Bekämpfung der grenzüberschreitenden Finanzkriminalität und orientiert sich dabei an dem international anerkannten Standard der FATF. Die FATF hat ihren Sitz bei der OECD in Paris. Sie überprüft bei ihren Mitgliedsstaaten regelmässig die nationa­len Regelungen zur Umsetzung ihrer 40 Empfeh­lungen. Solche Länderprüfungen werden von Vertretenden anderer FATF-Mitgliedsländer durch­geführt, sogenannte Peer-Reviews.  

Die FATF hat am 7. Dezember 2016 den vierten Länderbericht zur Schweiz veröffentlicht. Die Schweiz schneidet insgesamt gut ab. Die Schweiz muss weiterhin Geldwäscherei bekämpfen und Terrorismusfinanzierung verhindern. Der Bericht enthält deshalb eine Reihe von Empfehlungen zur Verbesserung der Schweizer Rechtsvorschriften und ihrer Umsetzung. Die Schweiz befindet sich in einem Follow-up-Prozess, was im Rahmen der Evaluationen der FATF üblich ist. Mehr zu den aktuellen, nationalen Vorlagen findet sich unter dem Thema Integrität des Finanzplatzes.

Im Juni 2023 hat die FATF die Evaluation von Luxemburg verabschiedet. Weiter hat die FATF ein Update zum Stand der Umsetzung der Empfehlung zu den Virtual Asset Service Providers (VASP) publiziert. Die Umsetzung dieser Empfehlung ist weltweit noch mangelhaft. Dieser schafft erhebliche Schlupflöcher, die Kriminelle ausnutzen können. 


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Letzte Änderung 19.09.2023

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