Financial Action Task Force

Die Financial Action Task Force (FATF) versteht sich als international führendes Gremium zur Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung. Sie hat 40 Empfehlungen erlassen und überprüft bei ihren Mitgliedsstaaten regelmässig, wie diese im nationalen Recht umgesetzt werden.

Die Schweiz beteiligt sich aktiv an der Bekämpfung der grenzüberschreitenden Finanzkriminalität und orientiert sich dabei an dem international anerkannten Standard der FATF. Die FATF versteht sich als international führendes Gremium zur Bekämpfung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung und hat ihren Sitz bei der OECD in Paris. Sie überprüft bei ihren Mitgliedsstaaten regelmässig die nationa­len Regelungen zur Umsetzung ihrer 40 Empfeh­lungen. Solche Länderprüfungen werden von Vertretenden anderer FATF-Mitgliedsländer durch­geführt, sogenannte Peer-Reviews.  

Die FATF hat am 7. Dezember 2016 den vierten Länderbericht zur Schweiz veröffentlicht. Die Schweiz schneidet insgesamt gut ab, auch im Vergleich mit den anderen bereits geprüften Ländern. Die Schweiz muss ihre Bemühungen in der Bekämpfung der Geldwäscherei und die Anwendbarkeit und Anpassung der entsprechenden Empfehlungen. Der Bericht enthält deshalb eine Reihe von Empfehlungen zur Verbesserung der Schweizer Rechtsvorschriften und ihrer Umsetzung. Die Schweiz befindet sich in einem Follow-up-Prozess, was im Rahmen der Evaluationen der FATF üblich ist. Die Botschaft zur Änderung des Geldwäschereigesetzes (GwG) wurde am 26. Juni 2019 verabschiedet. Die Vorlage trägt den wichtigsten Empfehlungen des Länderberichts der FATF über die Schweiz Rechnung und erhöht die Integrität des Finanzplatzes.

Im Juni 2022 hat die FATF die Evaluationen von Holland und Deutschland verabschiedet. Beide haben Fortschritte in ihrem Geldwäschereidispositiv gemacht. Die Berichte werden im September 2022 publiziert.

Weiter hat die FATF einen Bericht zu «information sharing and data protection» verabschiedet, welcher im Juli 2022 publiziert wird. Dieser Bericht enthält Beobachtungen und Erfahrungen von Mitgliedern der FATF und ihres globalen Netzwerks, die den Informationsaustausch mit dem Privatsektor intensiviert haben und gleichzeitig die nationalen Ziele und Verpflichtungen in Bezug auf Datenschutz und Privatsphäre erfüllen. Ausserdem wird Ende Juni 2022 der Bericht zum Stand der Implementierung des Standards zu den Virtual Assets und VASP publiziert. Dieser zeigt auf, dass es weiteren Fortschritt und Handlungsbedarf seitens des Privatsektors und der Staaten braucht. Weiter wird zum Leitfaden zur Umsetzung des FATF-Standards zu Informationen über wirtschaftliche Berechtigungen bei juristischen Personen der Privatsektor gezielt konsultiert bevor der Leitfaden im Oktober 2022 finalisiert wird.


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Letzte Änderung 22.06.2022

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