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Veröffentlicht am 5. September 2025

Financial Action Task Force

Die Financial Action Task Force (FATF) versteht sich als international führendes Gremium zur Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung. Sie hat 40 Empfehlungen erlassen und überprüft bei ihren Mitgliedsstaaten regelmässig, wie diese im nationalen Recht umgesetzt werden.

Die Schweiz beteiligt sich aktiv an der Bekämpfung der grenzüberschreitenden Finanzkriminalität und orientiert sich dabei an dem international anerkannten Standard der FATF. Die FATF hat ihren Sitz bei der OECD in Paris. Sie überprüft bei ihren Mitgliedsstaaten regelmässig die nationa­len Regelungen zur Umsetzung ihrer 40 Empfeh­lungen. Solche Länderprüfungen werden von Vertretenden anderer FATF-Mitgliedsländer durch­geführt, sogenannte Peer-Reviews.

Die FATF hat am 7. Dezember 2016 den vierten Länderbericht zur Schweiz veröffentlicht. Obwohl die FATF die insgesamt gute Qualität des schweizerischen Dispositivs anerkannte, identifizierte sie gewisse Schwachstellen und gab entsprechende Empfehlungen ab. Am 19. Oktober 2023 hat die FATF den vierten Folgebericht der Schweiz zur letzten Länderprüfung vom Jahr 2016 veröffentlicht. Die FATF anerkennt dabei die Fortschritte, welche die Schweiz insbesondere durch die im März 2021 verabschiedete Revision des Geldwäschereigesetzes (GwG) gemacht hat. Die Schweiz beendet somit den spezifischen Follow-up Prozess.

Im Oktober 2024 hat die FATF die vierte Evaluationsrunde abgeschlossen. An der Plenarversammlung im Oktober 2025 diskutiert die FATF die ersten beiden Länderberichte der fünften Evaluationsrunde (Malaysia und Belgien). Die Schweiz wird ihr fünftes Länderexamen durch die FATF 2026 – 2027 durchlaufen.