Treibhausgasemissionen
Zwingende Anforderungen:
- Einbezug von Scope 1, 2 und relevanten Scope 3 Emissionen.
- Der Einbezug von Scope 3 Emissionen muss sich mindestens am Zeitplan der EU-Referenzwerte-Verordnung 2019/2089 orientieren.
Exposition ggü. fossilen Brennstoffen
Zwingende Anforderungen:
- Der Schwellenwert von 5 Prozent der Einnahmen gilt sowohl für Aktivitäten, die direkt mit der Exploration und Produktion fossiler Brennstoffe verbunden sind, als auch sofern Daten verfügbar sind für Aktivitäten, die diese Produktion finanzieren (für Kohle gemäss der «Global Coal Exit List» oder ähnlichem).
- Der Umfang der Aktivitäten umfasst die gesamte Wertschöpfungskette, von der Exploration, Gewinnung und Produktion Upstream über den Transport und die Lagerung Midstream bis hin zur Raffinierung, Vermarktung und Elektrifizierung (Downstream).
Verifizierte Bekenntnisse zu Netto-Null
Zwingende Anforderungen:
- Die Unternehmen müssen sich öffentlich dazu bekannt haben, Netto-Null Emissionen zu erreichen, und ihre kurzfristigen Ziele müssen von einem der folgenden Anbieter zertifiziert sein:
- Science Based Targets initiative (SBTi).
- Science Based Targets initiative (SBTi).
Management auf Netto-Null
Zwingende Anforderungen:
- Um Portfolios als Teil eines extern verifizierten Bekenntnisses zu Netto-Null zählen zu können, müssen sie Teil der öffentlich kommunizierten Netto-Null Ziele im Rahmen einer der Netto-Null Allianzen der Glasgow Financial Alliance for Net Zero (GFANZ) sein.
- Wenn behauptet wird, dass die Anlagestrategie eine Verringerung der Emissionen des Portfolios oder der zugrunde-liegenden Anlagen zum Ziel hat, inklusive Scope 3 Emissionen, müssen die einbezogenen Scope 3 Emissionen den Zeitplan der EU Referenzwerte Verordnung 2019/2089 folgen
Glaubwürdiger Klima-Dialog
Zwingende Anforderungen:
- Abstimmungen/Stellvertreterabstimmungen sollen mit dem 2050-Netto-Null-Ziel vereinbar sein.
- Jede miteinbezogene Engagement Strategie soll mit dem 2050-Netto-Null-Ziel vereinbar sein. Ein Beispiel für eine Klima Engagement Initiative ist Climate Action 100+.
- Das Eskalationsverfahren muss klar definiert und transparent verfügbar sein.
Globales Erwärmungspotenzial (optional)
Zwingende Anforderungen an die Datenanbieter
Wichtige, aber nicht zwingende Anforderungen an die Datenanbieter
- Lassen Sie sich von dem 2050 Netto-Null-Ziel -leiten, welches mit der 1,5°C Erwärmungsgrenze des Übereinkommens von Paris und den neuesten Erkenntnissen des Weltklimarats übereinstimmt.
- Befolgen Sie die technischen Überlegungen des TCFD 2021 PAT-Berichts "Measuring Portfolio Alignment Technical Considerations" Halten Sie insbesondere folgende Punkte ein:
- Wählen Sie ein 1,5°C Szenario, das mindestens den Kriterien der Science Based Targets Initiative (SBTi) in ihrem Dokument "Foundations of Science Based Target Setting" entspricht (Betrachtung 7).
- Priorisieren Sie granulare Benchmarks, wenn diese wesentliche Unterschiede in der Realisierbarkeit der Dekarbonisierung zwischen Branchen oder Regionen aufzeigen (Betrachtung 8).
- Beziehen Sie Scope 3-Emissionen für die Sektoren ein, die am bedeutendsten sind und für die Benchmarks leicht aus bestehenden Szenarien extrahiert werden können (fossile Brennstoffe, Bergbau, Automobilindustrie) (Betrachtung 11).
- Wählen Sie ein 1,5°C Szenario, das mindestens den Kriterien der Science Based Targets Initiative (SBTi) in ihrem Dokument "Foundations of Science Based Target Setting" entspricht (Betrachtung 7).
- Erlauben Sie der Schweizer Regierung, die aggregierten impliziten Temperaturwerte basierend auf Ihrer Methode für die folgenden Indizes offenzulegen, um sie mit anderen Anbietern zu vergleichen SMI, MSCI World, MSCI World Materials, MSCI World Industrials, MSCI World Utilities, MSCI World Real Estate.
Verwendete Benchmarks:
- Zumindest sollte für die Sektoren mit hohen Emissionen ein Ansatz auf Ebene der Teilindustrien verwendet werden, der auf externe, reproduzierbare, wissenschaftliche Quellen für das Benchmarking beruht, wobei den Unternehmen ein «fairer Anteil» am globalen CO2-budget auf der Grundlage ihres Tätigkeitsmixes zugewiesen wird.
- Klimalösungen, insbesondere für den Elektrizitätssektor, sollten ebenfalls erfasst und mit dem jeweiligen Szenario verglichen werden, da der Ausbau der erneuerbaren Energien laut IEA ein Schlüsselfaktor für die Transition ist.
Langfristige Unternehmensziele, kurzfristige Massnahmen und Datenquellen:
- Beurteilen Sie die Glaubwürdigkeit der Emissionsminderungspläne der Unternehmen und berücksichtigen Sie, ob sie wissenschaftsbasiert, im Einklang mit dem 2050 Netto-Null-Ziel und extern validiert sind (z. B. durch SBTi).
- Berücksichtigen Sie kurzfristige Investitionspläne und überprüfen Sie, ob die langfristigen Verpflichtungen mit den kurzfristigen Massnahmen übereinstimmen.
- Verwenden Sie nach Möglichkeit von Dritten verifizierte Daten auf Vermögenswert-Ebene. Seien Sie bei den Datenquellen so transparent wie möglich.
- Der Einbezug von Scope 3 Emissionen muss sich mindestens am Zeitplan der EU-Referenzwerte-Verordnung 2019/2089 orientieren.
- Daten zu vermiedenen Emissionen auf Unternehmensebene sollten nicht berücksichtigt werden, da es keine Standards für die Berichterstattung über vermiedene Emissionen gibt und diese Berechnung mit technischen Herausforderungen und Problemen verbunden ist. Stattdessen sollten Klimalösungen berücksichtigt werden, zumindest für Strom aus erneuerbaren Energien.
Zur Berechnung der Klimaverträglichkeit des Portfolios:
- Die impliziten Temperaturwerte sollten mit einem Konfidenzniveau von 66 % statt 50 % berechnet werden.
- Die Erwärmungswerte sollen auf Basis der kumulierten Emissionen bis 2050 berechnet werden, um die physikalische Beziehung zwischen kumulierten Emissionen und Erwärmungsergebnissen angemessen zu berücksichtigen.
Letzte Änderung 19.09.2023