Limited Qualified Investor Funds (L-QIF)

Der L-QIF ist eine kollektive Kapitalanlage, die keiner Bewilligung oder Genehmigung der FINMA bedarf. Er steht nur qualifizierten Anlegerinnen und Anlegern offen und darf nur von bestimmten, von der FINMA beaufsichtigten Instituten verwaltet werden.

Die für die Verwaltung von L-QIF zuständigen Institute sind verpflichtet, dem Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) spezifische Daten zu melden (Art. 118f KAG bzw. Art 126g KKV). Die Meldungen werden bei der Aufsetzung oder Auflösung eines L-QIF sowie bei jeder Mutation, die eine Änderung der gemeldeten Daten zur Folge hat, fällig. Die Daten sollen es dem EFD erlauben, ein öffentlich zugängliches Verzeichnis über sämtliche L-QIF zu führen (siehe unten). Zudem ermöglichen sie es der SNB, im Auftrag des EFD statistische Daten zu L-QIF zu erheben.

Die Erhebung der Daten erfolgt mittels der untenstehenden Formulare, welche ausgefüllt an l-qif@sif.admin.ch zu senden sind. Bitte verwenden Sie die jeweils aktuellsten Versionen der Formulare (siehe unten).

Hinweis: Eine verspätete Übermittlung des Formulars oder das unvollständige oder nicht korrekte Ausfüllen des Formulars kann strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Die Einhaltung der Vorschriften zur Meldung und Erhebung von Daten zum L-QIF ist zudem Gegenstand der ergänzenden Prüfung des L-QIF.

Verzeichnis gemeldeter L-QIF

Wird zu gegebener Zeit aufgeschaltet

Formulare zur Meldung von Daten zu neuen L-QIF

     

Formulare zur Meldung von Änderungen in Bezug auf Daten bestehender L-QIF

     

Formulare zur Meldung der Auflösung eines L-QIF

Letzte Änderung 29.02.2024

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