Der Schweiz ist ein sauberer Finanzplatz sehr wichtig und sie verfügt über ein wirksames Massnahmensystem zur Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung. Sie setzt dieses System konsequent um.
Illegale Finanzströme untergraben die Integrität eines Finanzsektors. Sie verhindern nachhaltiges Wachstum und nähren Kriminalität, Terrorismus und Korruption.
Für die Schweiz ist es daher zentral, dass ihr Finanzplatz sauber bleibt und dieser konsequent vor Missbrauch geschützt wird. Hierzu engagiert sie sich auch auf internationaler Ebene.
Nationale Anpassungen zum Schutz des Finanzplatzes und zur Bekämpfung der Geldwäscherei
Der Bundesrat ist kontinuierlich darum bestrebt, Transparenz zu erhöhen und Geldwäscherei zu bekämpfen. Aktuell laufen entsprechende Arbeiten, die gesetzlichen Grundlagen zum Schutz des Finanzplatzes anzupassen. Die Vorlage beinhaltet die Einführung eines eidgenössischen Registers der wirtschaftlich berechtigten Personen von juristischen Personen, Sorgfaltspflichten für besonders risikobehaftete Tätigkeiten in Rechtsberufen sowie andere Massnahmen, die für ein wirksameres Bekämpfen von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung erforderlich sind. Die vorgeschlagenen Massnahmen entsprechen den Anforderungen internationaler Standards.
Mehr zu den spezifischen Massnahmen aus der Vorlage finden Sie unter:
Das Geldwäschereigesetz wurde bereits kürzlich revidiert: Am 19. März 2021 verabschiedete das Parlament die Änderung des Geldwäschereigesetzes. Ziel dieser Revision war es, einige der wichtigsten Empfehlungen aus dem Länderbericht der Financial Action Task Force von 2016 umzusetzen und das Abwehrdispositiv der Schweiz zu stärken.
Die Revision sah Massnahmen vor für Finanzintermediäre in den Bereichen wirtschaftliche Berechtigung, Aktualität der Kundendaten und Geldwäschereiverdachtsmeldungen. Zudem förderte sie die Transparenz von Vereinen und verstärkte die Aufsicht und Kontrollen im Bereich der Edelmetalle. Das revidierte Geldwäschereigesetz trat am 1. Januar 2023 in Kraft.
Für die Umsetzung der Massnahmen wurden neben dem Geldwäschereigesetz auch das Zivilgesetzbuch, das Strafgesetzbuch, das Edelmetallkontrollgesetz und das Finanzmarktaufsichtsgesetz angepasst.
Internationale Zusammenarbeit für die Integrität des Schweizer Finanzplatzes
Die Schweiz beteiligt sich auf internationaler Ebene aktiv an der Bekämpfung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung. Insbesondere wirkt sie in der Financial Action Task Force (FATF) mit.
Die Mitgliedstaaten der FATF werden regelmässig in Bezug auf die Einhaltung der FATF-Standards geprüft. Die FATF hat die Schweiz 2016 zum vierten Mal geprüft. Obwohl die FATF die insgesamt gute Qualität des schweizerischen Dispositivs anerkannte, identifizierte sie gewisse Schwachstellen und gab entsprechende Empfehlungen ab.
Koordinationsgruppe
2013 hat der Bundesrat die interdepartementale Koordinationsgruppe zur Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung (KGGT) ins Leben gerufen. Diese hat im Juni 2015 den ersten und im Oktober 2021 den zweiten Bericht über die nationale Beurteilung der Geldwäscherei- und Terrorismusfinanzierungsrisiken (NRA) veröffentlicht:
1. Nationaler Bericht über die Risiken der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung (Juni 2015)
2. Nationaler Bericht über die Risiken der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung (Oktober 2021)
Die KGGT hat darüber hinaus mehrere Analysen zu den Geldwäscherei- und Terrorismusfinanzierungsrisiken in verschiedenen Bereichen publiziert (siehe unten: «Weiterführende Informationen» > «Berichte»). Weitere Analyseberichte sind in Erarbeitung.
Weiterführende Informationen
Medien
Berichte
Berichte GAFI
Berichte KGGT
Bericht «National Risk Assessment (NRA): Korruption als Geldwäschereivortat» (PDF, 3 MB, 15.07.2019)
Jahresberichte MROS
Weitere Berichte
Letzte Änderung 19.09.2023
Kontakt
Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF
Bundesgasse 3
3003 Bern