Versicherungsvertragsgesetz (VVG)

Das VVG regelt die Beziehungen zwischen Versicherungen und ihren Kundinnen und Kunden.

Das VVG ist über einhundert Jahre alt und genügt den Anforderungen und Bedürfnissen an ein modernes Gesetz nicht mehr. Einige vordringliche Konsumentenschutzanliegen wurden mit einer Teilrevision im Jahr 2006 umgesetzt. Mit der vom Bundesrat im Juni 2017 vorgelegten Botschaft für eine weitere Teilrevision soll das Versicherungsvertragsrecht in weiteren ausgewählten Themen an die veränderten Gegebenheiten und an die Bedürfnisse nach einem vernünftigen und realisierbaren Versicherungsschutz angepasst werden.

Das Parlament hat die Teilrevision am 19. Juni 2020 gutgeheissen. Die Inkraftsetzung des revidierten Gesetzes erfolgt auf den 1. Januar 2022.

Weiterführende Informationen

https://www.sif.admin.ch/content/sif/de/home/finanzmarktpolitik/finanzmarktregulierung-und--aufsicht-/regulierungsprojekte/versicherungsvertragsgesetz-vvg.html