Umsetzung Basel III

Basel III ist ein umfassendes Reformpaket des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht (BCBS), mit dem besonders die Solvenz und Liquidität im Bankensektor gestärkt werden sollen.

Im November 2017 hat der Bundesrat beschlossen, weitere Elemente von Basel III in das nationale Recht zu überführen. Seit 2018 muss das Kernkapital mindestens 3 Prozent des Gesamtengagements betragen (Leverage Ratio). Vorbehalten bleiben die besonderen Anforderungen für systemrelevante Banken, die bis hin zu 10 Prozent reichen. Seit 2019 gelten zudem neue Risikoverteilungsvorschriften und es ist bis dahin die Quote für kurzfristige Liquidität (Liquidity Coverage Ratio, LCR) vollständig zu erfüllen. Im Juli 2021 wurde eine Finanzierungsquote (Net Stable Funding Ratio, NSFR) eingeführt.

Aufgrund der Auswirkungen von Covid-19 hat der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht am 27. März 2020 entschieden, die Umsetzungsfrist von Basel III um ein Jahr zu erstrecken, um sowohl bei den Behörden als auch bei den Banken zusätzliche Ressourcen freizusetzen. Die Umsetzung in der Schweiz erfolgt durch eine Anpassung der Eigenmittelverordnung, welche am 1. Januar 2025 in Kraft tritt.

Weiterführende Informationen

https://www.sif.admin.ch/content/sif/de/home/finanzmarktpolitik/finanzmarktregulierung-und--aufsicht-/regulierungsprojekte/umsetzung-basel-iii.html