Systemrelevante Banken
Die globale Finanz- und Wirtschaftskrise von 2008 und auch die Übernahme der Credit Suisse durch die UBS haben gezeigt, dass die Schieflage einer Grossbank eine erhebliche Belastung für die Volkswirtschaft darstellen kann. Der Bundesrat will verhindern, dass solche Banken «zu gross sind, um unterzugehen» (too big to fail, TBTF) und der Staat Steuergelder zu deren Rettung einsetzen muss.
Der Bundesrat hat Ende März 2023 entschieden, die Übernahme der Credit Suisse durch die UBS aufzuarbeiten und das Too-big-to-fail-Regelwerk zu evaluieren. Gestützt auf Artikel 52 des Bankengesetzes und Aufträge des Parlaments hat er eine eingehende Evaluation der Regulierung systemrelevanter Banken durchgeführt. Im April 2024 hat der Bundesrat den entsprechenden Bericht zur Bankenstabilität verabschiedet.
Die umfassende Analyse der Krise der Credit Suisse hat gezeigt, dass das bestehende Too-Big-To-Fail-Dispositiv weiterentwickelt und gestärkt werden muss, um die Risiken für die Volkswirtschaft, den Staat und die Steuerzahlenden zu reduzieren. Deshalb hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 6. Juni 2025 die Eckwerte für entsprechende Gesetzes- und Verordnungsänderungen festgelegt, die ab Herbst gestaffelt in die Vernehmlassung gehen. Dazu gehören strengere Eigenkapitalvorgaben für systemrelevante Banken mit Tochtergesellschaften im Ausland, ergänzte Anforderungen zur Stabilisierung und Abwicklung systemrelevanter Banken, die Einführung eines Verantwortlichkeitsregimes für Banken sowie mehr Kompetenzen für die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA). Der Bundesrat hat zudem eine Vernehmlassung eröffnet für diejenigen Massnahmen, die direkt auf Verordnungsstufe umgesetzt werden sollen.
Der Bundesrat hat am 26. September 2025 die Vernehmlassung zur Änderung des Bankengesetzes und der Eigenmittelverordnung eröffnet. Mit den Anpassungen sollen systemrelevante Banken in der Schweiz künftig ihre Beteiligungen an ausländischen Tochtergesellschaften vollständig mit Eigenkapital unterlegen müssen. Die Eigenmittelanforderung soll über eine Frist von sieben Jahren kontinuierlich ansteigen. Die Vernehmlassung dauert bis am 9. Januar 2026.
Medien
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