Die globale Finanz- und Wirtschaftskrise von 2008 hat auch in der Schweiz gezeigt, dass die Schieflage einer Grossbank eine erhebliche Belastung für die Volkswirtschaft darstellen kann. Der Bundesrat will verhindern, dass solche Banken „zu gross sind, um unterzugehen“ (too big to fail, TBTF) und der Staat Steuergelder zu deren Rettung einsetzen muss.
Die zweite Überprüfung der Too-big-to-fail-Bestimmungen durch den Bundesrat hat gezeigt, dass die Schweizer Regelung im internationalen Vergleich gut dasteht. Sie ist geeignet, das Risiko systemrelevanter Banken zu reduzieren.
Gone-concern-Kapitalanforderungen sollen sicherstellen, dass eine in Schwierigkeiten geratene Bank ohne finanzielle Mithilfe des Staates geordnet saniert und abgewickelt werden kann. Nachdem Gone-concern-Kapitalanforderungen für UBS und Credit Suisse bereits 2016 eingeführt wurden, gelten diese seit dem 1. Januar 2019 auch für die inlandorientierten systemrelevanten Banken (PostFinance, Raiffeisen und Zürcher Kantonalbank). In der Höhe spiegeln die Anforderungen die bis dann geltenden Going-concern-Kapitalanforderungen, welche die Fortsetzung der Geschäftstätigkeit bei grösseren Verlusten sicherstellen. Die Spiegelung erfolgt aber anders als bei den Grossbanken nur zu 40 Prozent, da die inlandorientieren Banken international weniger verflochten sind.
Ende November 2019 hat der Bundesrat über die entsprechenden Anforderungen für die Stammhäuser der beiden Grossbanken entschieden.
Die Anforderungen an zusätzliche Liquiditätspuffer für systemrelevante Banken traten auf den 1. Juli 2022 in Kraft. Die systemrelevanten Banken müssen die Grundanforderungen und die institutsspezifischen Zusatzanforderungen per Ende 2023 erfüllen.
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