Kollektivanlagengesetz (KAG)

Der Limited Qualified Investor Fund (L-QIF) ist ein neuartiges Fondsprodukt, das dazu beitragen soll, die Attraktivität und die Innovationsfähigkeit des Fondsplatzes Schweiz zu erhöhen.

Der L-QIF unterliegt weder einer Genehmigungs- noch einer Bewilligungspflicht durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) und wird auch nicht von dieser beaufsichtigt. Er steht jedoch ausschliesslich qualifizierten Anlegern offen und muss von einem von der FINMA bewilligten und beaufsichtigten Institut – in der Regel einer Fondsleitung – verwaltet werden (Administration und Portfolioverwaltung).

Die eidgenössischen Räte haben die Gesetzesvorlage am 17. Dezember 2021 in den Schlussabstimmungen verabschiedet. Das Vernehmlassungsverfahren zu den Ausführungsbestimmungen endet im Dezember 2022. Das revidierte KAG und dessen Ausführungsbestimmungen treten voraussichtlich am 1. März 2024 in Kraft.

Weiterführende Informationen

https://www.sif.admin.ch/content/sif/de/home/finanzmarktpolitik/finanzmarktregulierung-und--aufsicht-/regulierungsprojekte/kollektivanlagengesetz-kag.html