Finanzmarktinfrastrukturgesetz (FinfraG)

Das Finanzmarktinfrastrukturgesetz (FinfraG) regelt die Organisation und den Betrieb von Finanzmarktinfrastrukturen sowie die Verhaltenspflichten der Finanzmarktteilnehmerinnen und ‑teilnehmer beim Effekten- und Derivatehandel.

Das FinfraG und die zugehörige Verordnung traten im Januar 2016 in Kraft. Anlässlich der Verabschiedung der Botschaft hatte Bundesrat hat das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) beauftragt, ihm spätestens fünf Jahre nach Inkrafttreten der neuen Finanzmarktgesetzgebung (FinfraG, Finanzdienstleistungsgesetz [FIDLEG] und Finanzinstitutsgesetz [FINIG]) Bericht über deren Auswirkungen zu erstatten. 

Als ersten Schritt hat das EFD das FinfraG und seine Auswirkungen überprüft. Es hat seine Empfehlungen und Schlussfolgerungen dem Bundesrat am 30. September 2022 vorgelegt. Bei seiner Evaluation analysierte das EFD das FinfraG vor dem Hintergrund der Entwicklungen und Erkenntnisse seit dessen Inkrafttreten und prüfte, ob Handlungsbedarf besteht. Der vorliegende Bericht zeigt die wichtigsten Themen auf im Bereich der Finanzmarktinfrastrukturen und der Verhaltenspflichten der Finanzmarktteilnehmerinnen und ‑teilnehmer beim Effekten- und Derivatehandel.

Der Bundesrat hat das EFD beauftragt, auf der Grundlage des Evaluationsberichts einen Entwurf für eine Revision des FinfraG auszuarbeiten. Der Entwurf soll spätestens in der ersten Hälfte des Jahres 2024 in die Vernehmlassung geschickt werden. 

Weiterführende Informationen

Letzte Änderung 13.02.2024

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