Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) und Finanzinstitutsgesetz (FINIG)

Das FIDLEG und das FINIG sind Teil der neuen regulatorischen Finanzmarktarchitektur. Beide Gesetze dienen dazu, einheitliche Wettbewerbsbedin­gungen zu schaffen, die Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes zu stärken und den Kundenschutz zu verbessern.

Das FIDLEG enthält für alle Finanzdienstleister Regeln über die Erbringung von Finanzdienstlei­stungen sowie das Anbieten von Finanzinstru­menten und erleichtert es Kundinnen und Kunden, ihre Ansprüche gegenüber Finanzdienstleistern durchzusetzen. Mit dem FINIG wird eine differenzierte Aufsichtsre­gelung für Finanzinstitute (Vermögensverwalter und Trustees, Verwalter von Kollektivvermögen, Fondsleitungen sowie Wertpapierhäuser) einge­führt.

Die eidgenössischen Räte haben die beiden Gesetzesvorlagen am 15. Juni 2018 in den Schlussabstimmungen verabschiedet. Die Referendumsfrist ist im Herbst 2018 unbenutzt abgelaufen. Die beiden neuen Gesetze sind zusammen mit den Vollzugsbestimmungen am 1. Januar 2020 in Kraft getreten.

Weiterführende Informationen

https://www.sif.admin.ch/content/sif/de/home/finanzmarktpolitik/finanzmarktregulierung-und--aufsicht-/regulierungsprojekte/fidleg-finig.html