Einlegerschutz und Bankinsolvenz

Der Bundesrat hat im Februar 2017 entschieden, das Einlegerschutzsystem zu verbessern. Die Dauer zur Auszahlung der gesicherten Einlagen im Fall eines Bankenkonkurses soll verkürzt werden. Zudem soll die Systemobergrenze neu auf 1,6 Prozent der Gesamtsumme der gesicherten Einlagen festgelegt werden. Weiter soll die Finanzierung der Einlagensicherung durch eine Hinterlegung von Wertschriften im Umfang von 50 Prozent der Beitragsverpflichtungen der Banken gestärkt werden.

Zur entsprechenden Änderung des Bankengesetzes hat bis im Sommer 2019 eine Vernehmlassung stattgefunden. Die Änderung umfasst auch die Insolvenzbestimmungen, die dem Parlament im Rahmen des Finanzinstitutsgesetzes unterbreitet und an den Bundesrat zurückgewiesen wurden. Ebenso enthält sie eine ergänzende Regelung zur Segregierung von Wertschriften.

Die eidgenössischen Räte haben die Gesetzesvorlage am 17. Dezember 2021 in den Schlussabstimmungen verabschiedet. Das revidierte Bankengesetz und dessen Ausführungsbestimmungen treten Anfang 2023 in Kraft.

Weiterführende Informationen

Letzte Änderung 11.09.2023

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