Die Digitalisierung verändert die Wirtschaft und viele Geschäftsmodelle. Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) erarbeitet deshalb Vorschläge, wie die Unternehmensbesteuerung längerfristig an die neuen Entwicklungen angepasst werden kann. Die Schweiz beteiligt sich aktiv an diesen Arbeiten.

Die OECD hat am 31. Mai 2019 ein Arbeitsprogramm zu den steuerlichen Herausforderungen der digitalisierten Wirtschaft veröffentlicht. Mit globalen und konsensfähigen Massnahmen soll ein Wirrwarr nationaler Massnahmen verhindert werden. Solche Alleingänge würden Innovation und Wirtschaftswachstum behindern und Rechtsunsicherheit schaffen. Die neuen Regeln sollen nicht nur wie ursprünglich vorgesehen grosse internationale Digitalfirmen betreffen, sondern die ganze, zunehmend digitalisierte internationale Wirtschaft.
Das Inclusive Framework der OECD mit 140 Mitgliedländern, darunter die Schweiz, hat am 8. Oktober 2021 die bereits im Juli 2021 veröffentlichten Eckwerte zur künftigen Besteuerung von grossen, international tätigen Unternehmen konkretisiert.
Die neuen Regeln sind in zwei Säulen gegliedert und werden grosse, international tätige Unternehmen betreffen. Bis Mitte 2022 soll die OECD die Details fortlaufend erarbeiten:
- Säule 1 sieht eine Verschiebung von Besteuerungsrechten in Marktstaaten vor. Unternehmen mit über 20 Milliarden Euro Jahresumsatz und über 10 Prozent Gewinnmarge müssen einen Teil ihres Gewinns im Marktgebiet versteuern. Dies dürfte in der Schweiz eine einstellige Zahl von Grossunternehmen sein.
- Säule 2 sieht einen Mindeststeuersatz von 15 Prozent vor für international tätige Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mindestens 750 Millionen Euro. Diese Umsatzschwelle übertreffen eine tiefe dreistellige Zahl an Schweizer Unternehmen plus eine tiefe vierstellige Zahl von Schweizer Tochtergesellschaften ausländischer Konzerne.
Und die Schweiz?
Die Schweiz befürwortet langfristige, breit abgestützte multilaterale Lösungen an Stelle einer Vielzahl von unübersichtlichen nationalen Massnahmen.
Die Schweiz fordert, dass bei deren Umsetzung die Interessen kleiner, wirtschaftsstarker Länder berücksichtigt werden. Weitere für die Schweiz wichtige Punkte sind noch offen und sollen in den kommenden Monaten konkretisiert werden. Dabei setzt sich die Schweiz für innovations- und wohlstandsfreundliche Regeln ein, die weltweit einheitlich angewendet werden und einem Streitbeilegungsmechanismus unterstehen. Ziel ist es, Rechtssicherheit für betroffene Unternehmen zu schaffen.
Der Bundesrat hat im Januar 2022 beschlossen, die von der OECD und den G20-Staaten vereinbarte Mindeststeuer mit einer Verfassungsänderung umzusetzen. Basierend darauf soll eine temporäre Verordnung sicherstellen, dass die Mindeststeuer auf den 1. Januar 2024 in Kraft treten kann. Das Gesetz wird im Nachgang auf dem ordentlichen Weg erlassen.
Umsetzung der OECD-Mindeststeuer in der Schweiz
Weiterführende Informationen
Dokumentation
Brief von Bundespräsident Ueli Maurer an die OECD (PDF, 238 kB, 27.12.2019)Bundespräsident Ueli Maurer hat am 13. Dezember 2019 dem OECD-Generalsekretär José Angel Gurria brieflich die Position der Schweiz zum OECD-Projekt zur Besteuerung der digitalisierten Wirtschaft unterbreitet und innert Wochenfrist eine Antwort erhalten
Letzte Änderung 28.07.2022
Kontakt
Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF
Bundesgasse 3
3003 Bern