Besteuerung digitalisierte Wirtschaft

Die Digitalisierung verändert die Wirtschaft und viele Geschäftsmodelle. Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) erarbeitet deshalb Vorschläge, wie die Unternehmensbesteuerung längerfristig an die neuen Entwicklungen angepasst werden kann. Die Schweiz beteiligt sich aktiv an diesen Arbeiten.

Das Inclusive Framework der OECD mit mehr als 140 Mitgliedländern, darunter die Schweiz, hat im Oktober 2021 Eckwerte zur künftigen Besteuerung von grossen, international tätigen Unternehmen veröffentlicht. 137 Mitgliedländer, darunter alle OECD-, G20- und EU-Staaten, haben sich auf eine Zwei-Säulen-Lösung für die steuerlichen Herausforderungen geeinigt, die sich aus der Digitalisierung der Wirtschaft ergeben. Die neuen Regeln betreffen nicht wie ursprünglich nur grosse internationale Digitalunternehmen, sondern die ganze, zunehmend digitalisierte internationale Wirtschaft. Globale, konsensfähige Massnahmen verhindern nationale Alleingänge und fördern Innovation, Wirtschaftswachstum und Rechtssicherheit.

Das Projekt gliedert sich in zwei Säulen:

  • Säule 1 : Mit der Säule 1 sollen die geltenden internationalen Bestimmungen über die steuerliche Zuteilung von Gewinnen grosser Unternehmensgruppen angepasst werden (Marktstaatbesteuerung). Unternehmen mit über 20 Milliarden Euro Jahresumsatz und über 10 Prozent Gewinnmarge sind vom Anwendungsbereich betroffen.

  • Säule 2 : Mit der Säule 2 soll eine Mindestbesteuerung von 15% für international tätige Unternehmensgruppen die den Schwellenwert von 750 Millionen Euro Umsatz erreichen, eingeführt werden. Die Mustervorschriften und der  zugehörigen Kommentar wurden im Dezember 2021 respektive März 2022 veröffentlicht.


Und die Schweiz?

Die Schweiz befürwortet langfristige, breit abgestützte multilaterale Lösungen an Stelle einer Vielzahl von unübersichtlichen nationalen Massnahmen. 

Die Schweiz fordert, dass bei deren Umsetzung die Interessen kleiner, wirtschaftsstarker Länder berücksichtigt werden. Sie setzt sich für innovations- und wohlstandsfreundliche Regeln ein, die weltweit einheitlich angewendet werden und einem Streitbeilegungsmechanismus unterstehen. Ziel ist es, Rechtssicherheit für betroffene Unternehmen zu schaffen.

Der Bundesrat hat im Januar 2022 beschlossen, die von der OECD und den G20-Staaten vereinbarte Mindeststeuer mit einer Verfassungsänderung umzusetzen. Basierend darauf soll eine temporäre Verordnung sicherstellen, dass die Mindeststeuer auf den 1. Januar 2024 in Kraft treten kann. Das Gesetz wird im Nachgang auf dem ordentlichen Weg erlassen. Das Parlament einigte sich im Dezember 2022 auf den Verfassungsartikel zur OECD-Mindeststeuer, das Schweizer Stimmvolk hat die Vorlage im Juni 2023 gutgeheissen.

Der Bundesrat hat am 22. Dezember 2023 beschlossen, die OECD-Mindestbesteuerung mit der Einführung einer Ergänzungssteuer im Inland ab dem 1. Januar 2024 umzusetzen. Damit wird verhindert, dass Steuersubstrat ins Ausland abfliesst. Über die Einführung weiterer Elemente der OECD-Mindestbesteuerung (internationale Ergänzungssteuer) wird der Bundesrat bis Ende 2024 entscheiden.

Umsetzung der OECD-Mindeststeuer in der Schweiz (Link auf Webseite des EFD) 

 

Weiterführende Informationen

Dokumentation

Brief von Bundespräsident Ueli Maurer an die OECD (PDF, 238 kB, 27.12.2019)Bundespräsident Ueli Maurer hat am 13. Dezember 2019 dem OECD-Generalsekretär José Angel Gurria brieflich die Position der Schweiz zum OECD-Projekt zur Besteuerung der digitalisierten Wirtschaft unterbreitet und innert Wochenfrist eine Antwort erhalten

Letzte Änderung 13.02.2024

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