Bundesrat setzt Änderung von Bankengesetz und Bankenverordnung auf den 1. Januar 2023 in Kraft

Bern, 23.11.2022 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 23. November 2022 die Änderung des Bankengesetzes sowie der Bankenverordnung auf den 1. Januar 2023 in Kraft gesetzt. Damit werden die Insolvenzbestimmungen für Banken auf Gesetzesstufe verankert und zudem die Einlagensicherung gestärkt.

Das Eidgenössische Parlament hat am 17. Dezember 2021 die Änderung des Bankengesetzes verabschiedet. Aufgrund der im Bankengesetz vorgenommenen Änderungen muss auch die Bankenverordnung angepasst werden.

Die Ausführungsbestimmungen umfassen hauptsächlich Definitionen und Konkretisierungen zur Einlagensicherung. So wird den Banken vorgegeben, wie sie sich vorbereiten müssen, um im Fall einer Insolvenz die rasche Auszahlung der gesicherten Einlagen zu gewährleisten. Weiter wird den Kantonalbanken ermöglicht, spezielle, auf ihre Sonderstellung zugeschnittene Finanzinstrumente für den Sanierungsfall herauszugeben. Konkretisiert werden auch die finanziellen und organisatorischen Anforderungen an nicht beaufsichtigte wichtige Unternehmen, die zu einer systemrelevanten Bankengruppe gehören. Schliesslich betrifft die Vorlage auch die Grossbanken, weil deren Rabatt auf bestimmte Eigenmittelanforderungen durch ein Anreizsystem ersetzt werden soll.

Beide Erlasse, das revidierte Bankengesetz und die geänderte Bankenverordnung, hat der Bundesrat nun auf den 1. Januar 2023 in Kraft gesetzt.


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