Vernehmlassung zur Änderung der Bankenverordnung eröffnet

Bern, 08.04.2022 - Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) hat am 8. April 2022 die Vernehmlassung zur Änderung der Bankenverordnung eröffnet. Die Anpassungen zu Insolvenzbestimmungen und zur Einlagensicherung sind eine Folge des revidierten Bankengesetzes. Die Vernehmlassung dauert bis zum 15. Juli 2022.

Das Parlament hat am 17. Dezember 2021 die Änderung des Bankengesetzes verabschiedet. Mit der Revision werden im Wesentlichen die Insolvenzbestimmungen für Banken auf Gesetzesstufe verankert und die Einlagensicherung gestärkt.

Aufgrund der im Bankengesetz vorgenommenen Änderungen muss auch die Bankenverordnung angepasst werden. Die Ausführungsbestimmungen umfassen hauptsächlich Definitionen und Konkretisierungen zur Einlagensicherung. So wird den Banken vorgegeben, wie sie sich vorbereiten müssen, um im Fall einer Insolvenz die rasche Auszahlung der gesicherten Einlagen zu gewährleisten. Weiter wird den Kantonalbanken ermöglicht, spezielle, auf ihre Sonderstellung zugeschnittene Finanzinstrumente für den Sanierungsfall herauszugeben. Konkretisiert werden auch die finanziellen und organisatorischen Anforderungen an nicht beaufsichtigte Unternehmen, die zu einer systemrelevanten Bankengruppe gehören und für deren Geschäft wichtig sind. Des Weiteren betrifft die Vorlage auch die Grossbanken, weil deren Rabatt auf bestimmte Eigenmittelanforderungen durch ein Anreizsystem ersetzt werden soll.


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