Ernennung des schweizerischen Vertreters im Exekutivdirektorium des Internationalen Währungsfonds

Bern, 16.04.2020 - Der Bundesrat hat heute Marcel Peter, gegenwärtig Stellvertretender Direktor und Leiter Multilaterale Koordination bei der Schweizerischen Nationalbank (SNB), zum Vertreter der Schweiz im Exekutivdirektorium des IWF ernannt. Die Amtsperiode beginnt spätestens am 1. November 2020.

Marcel Peter ist promovierter Ökonom. Nach drei Jahren bei einer Schweizer Grossbank trat er 2002 als wissenschaftlicher Mitarbeiter in die SNB ein. Von 2003 bis 2005 folgte ein Einsatz in Washington D.C. im Stab des IWF. Im Anschluss daran war er als Senior Economist in der Einheit Internationale Forschung und Technische Hilfe der SNB tätig. 2010 wechselte er als Senior Advisor des schweizerischen Exekutivdirektors erneut zum IWF. Nach seiner Rückkehr aus Washington 2013 war er Berater des Leiters Internationale Währungskooperation. Seit 2016 ist Marcel Peter Stellvertretender Direktor und Leiter Multilaterale Koordination bei der SNB in Zürich.

Der Vertreter der Schweiz im Exekutivdirektorium wahrt in strategischen, operationellen und administrativen Fragen die Interessen des Landes im IWF. Die Amtsperiode von Marcel Peter beginnt spätestens am 1. November 2020. Zu diesem Zeitpunkt endet die Amtszeit des gegenwärtigen Exekutivdirektors, Paul Inderbinen, und die Position wird in den kommenden beiden Jahren von Polen wahrgenommen. Dies entspricht der im April 2012 mit Polen getroffenen Vereinbarung, wonach beide Länder die Stelle des Exekutivdirektors oder der Exekutivdirektorin wechselweise für je zwei Jahre besetzen. Marcel Peter wird demnach bis zum 31. Oktober 2022 als Stellvertretender Exekutivdirektor amten und ab dem 1. November 2022 als Exekutivdirektor der Schweizer Stimmrechtsgruppe im Internationalen Währungsfonds IWF.

Der schweizerischen Stimmrechtsgruppe in den Institutionen von Bretton Woods (IWF und Weltbank) gehören nebst der Schweiz und Polen die Länder Aserbaidschan, Kasachstan, Kirgistan, Serbien, Tadschikistan, Turkmenistan und Usbekistan an.


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