Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Reform der Neuen Kreditvereinbarungen des Internationalen Währungsfonds

Bern, 12.02.2020 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 12. Februar 2020 die Botschaft zur Reform der Neuen Kreditvereinbarungen (NKV) des Internationalen Währungsfonds (IWF) verabschiedet und sie den eidgenössischen Räten zur Genehmigung unterbreitet. Die NKV bilden das finanzielle Sicherungsnetz des IWF für Krisen, die das internationale Währungs- und Finanzsystem gefährden könnten.

Anlässlich der Jahrestagung 2019 hatten sich die IWF-Mitglieder für eine Reform der NKV entschieden. Kernpunkt davon ist die Verdoppelung der NKV-Mittel von derzeit rund 250 auf 500 Milliarden Schweizer Franken. Diese Massnahme soll die dem IWF in der Finanzkrise gewährten bilateralen Kredite kompensieren, die Ende 2020 auslaufen und nur teilweise erneuert werden sollen. Damit wird gewährleistet, dass der IWF auch in zukünftigen systemischen Krisenfällen auf hinreichende finanzielle Mittel zurückgreifen kann.

Mit dem Inkrafttreten der Reform wird sich die maximale Beteiligung der Schweizerischen Nationalbank (SNB) an den NKV auf rund 15 Milliarden Schweizer Franken erhöhen. Kredite, welche die SNB im Rahmen der NKV gewährt, stehen unmittelbar und ausschliesslich dem IWF zur Verfügung, werden vom IWF marktgerecht verzinst und sind nicht vom Bund garantiert.

Über die NKV stellen die 40 Vertragsländer bzw. ihre Zentralbanken dem IWF Devisen zur Finanzierung von Stützungsmassnahmen zur Verfügung für den Fall, dass die ordentlichen IWF-Mittel nicht ausreichen. Die Schweiz unterstreicht durch ihre Beteiligung an den NKV ihre Bedeutung als systemisch wichtige, glaubwürdige Partnerin für die Institutionen von Bretton Woods und bestätigt ihre Stellung im internationalen Finanz- und Währungssystem.


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