Schweiz und Iran unterzeichnen Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen

Bern, 03.06.2019 - Die Schweiz und Iran haben am 3. Juni 2019 in Teheran ein Änderungsprotokoll zum Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (DBA) unterzeichnet. Das Protokoll setzt die Mindeststandards in Sachen Doppelbesteuerungsabkommen um.

Das Änderungsprotokoll enthält insbesondere eine Missbrauchsklausel, die auf den hauptsächlichen Zweck einer Gestaltung oder eines Geschäfts abstellt. Zudem wird im DBA eine Bestimmung betreffend Informationsaustausch auf Ersuchen aufgenommen.

Die Kantone und die interessierten Wirtschaftskreise haben den Abschluss des Änderungsprotokolls positiv aufgenommen. Bevor es in Kraft treten kann, muss es in beiden Ländern vom Gesetzgeber genehmigt werden.


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