Die Schweiz und das Vereinigte Königreich unterzeichnen ein Versicherungs- und ein Strassenverkehrsabkommen

Bern, 25.01.2019 - Bundespräsident Ueli Maurer hat mit dem britischen Schatzkanzler Philip Hammond am 25. Januar 2019 in Davos ein Abkommen betreffend die Direktversicherung mit Ausnahme der Lebensversicherung und mit der britischen Botschafterin Jane Owen ein Strassenverkehrsabkommen unterzeichnet. Damit ist eine lückenlose Weiterführung der heutigen Regelungen in diesen Bereichen auch nach dem EU-Austritt des Vereinigten Königreichs (UK) sichergestellt. Die Abkommen werden – je nach Austrittsszenario – Ende März 2019 oder nach Ablauf einer Übergangsperiode in Kraft treten.

Die Beziehungen zwischen der Schweiz und dem UK basieren rechtlich unter anderem auf den bilateralen Abkommen Schweiz–EU. Mit dem EU-Austritt des UK werden diese Abkommen nicht mehr auf das UK anwendbar sein. Dies gilt auch für das Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft be­tref­fend die Direktversicherung mit Ausnahme der Lebensversicherung von 1989 sowie betreffend den Güter- und Personenverkehr auf Schiene und Strasse (Landverkehrsabkommen Schweiz-EU) von 1999.

Das heute zwischen der Schweiz und dem UK unterzeichnete Versicherungsabkommen stellt eine lückenlose Weiter­führung der bestehenden Regeln im Direktversicherungsbereich sicher. Wie das Ver­sicherungs­abkommen mit der EU ermöglicht es Versicherungsunternehmen im Nicht­lebens­ge­schäft (z.B. Hausrats-, Motorfahrzeug-, Reise-, Haftpflichtversicherungen), in einem Land der jeweils anderen Vertragspartei Zweigniederlassungen zu gründen und zu betreiben.

Das Strassenverkehrsabkommen Schweiz–UK garantiert, dass im Güterverkehr auf der Strasse weiterhin auf eine Bewilligungspflicht für Fahrten zwischen den beiden Staaten und im Transit verzichtet, der gegenseitige Zugang für Güter- und Personentransporte auf der Strasse weitergeführt und der administrative Aufwand tief gehalten werden kann. Weiterhin nicht zulässig ist die Kabotage, also der Güter- oder Personentransport innerhalb des jeweils anderen Staates. Zudem wird im Abkommen auf das nationale Recht beider Staaten verwiesen, für die Schweiz also z.B. auf das Nacht- und Sonntagsfahrverbot und die 40-Tonnen-Limite für Lastwagen. Im Gegensatz zum Landverkehrsabkommen Schweiz–EU, deckt das vorliegende Abkommen nur noch den Strassenverkehr, aber nicht mehr den Eisenbahnverkehr ab. Für den Eisenbahnverkehr zwischen der Schweiz und dem UK genügen internationale Abkommen.

Unter Berücksichtigung der weiteren Entwicklungen zwischen der EU und dem UK bestehen für die Inkraftsetzung der beiden Abkommen Schweiz-UK zwei Szenarien:

-       Geordneter EU-Austritt des UK: Sollte es zu einer Übergangsperiode im Verhältnis UK–EU kommen, werden die bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU voraussichtlich bis zum Ende der Übergangsphase weiterhin auch auf das UK anwendbar bleiben. Dies wäre auch für das Ver­siche­rungs­abkommen Schweiz–EU und das Landverkehrsabkommen Schweiz-EU der Fall. Die heute unterzeichneten Abkommen Schweiz–UK würden deshalb erst nach Ablauf der Übergangsperiode in Kraft gesetzt werden.

-       Ungeordneter EU-Austritt des UK: Sollte es zu einem ungeordneten Austritt des UK per 29. März 2019 kommen, würden das Versicherungsabkommen Schweiz-UK und das Strassenverkehrsabkommen Schweiz-UK am 30. März 2019 in Kraft treten, da ab diesem Zeitpunkt das Versicherungsabkommen Schweiz–EU und das Landverkehrsabkommen Schweiz-EU im bilateralen Verhältnis Schweiz–UK nicht mehr anwendbar wären.

Die neuen Abkommen sind Teil der «Mind the gap»-Strategie des Bundesrats. Dieser beschloss im Oktober 2016, die mit dem UK bestehenden gegenseitigen Rechte und Pflichten über den Zeitpunkt des Brexit hinaus sicherzustellen und allenfalls auszubauen. Der Bundesrat hat zu diesem Zweck inzwischen mehrere Abkommen genehmigt, Dazu gehören neben den heute unterzeichneten auch Abkommen in den Bereichen Luftverkehr sowie Wirtschafts- und Handelsbeziehungen. Ein weiteres vom Bundesrat genehmigtes Abkom­men betrifft die Rechte von bereits im UK ansässigen Schweizer Staatsangehörigen (und um­gekehrt).

Das EFD und die britische Treasury haben die Unterzeichnung des Versicherungs­abkommens Schweiz-UK zusätzlich in einer gemeinsamen Stellungnahme gewürdigt.


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Zum Versicherungsabkommen:
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