Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zur Einführung des AIA mit 18 weiteren Staaten

Bern, 07.12.2018 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 7. Dezember 2018 die Vernehmlassung zur Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten (AIA) mit 18 weiteren Staaten und Territorien eröffnet. Das Inkrafttreten des AIA ist per 1. Januar 2020 vorgesehen, ein erster Datenaustausch soll 2021 erfolgen. Die Erweiterung des AIA-Netzwerks der Schweiz trägt den aktuellen internationalen Entwicklungen Rechnung.

Im Juni 2018 hat die OECD die Kriterien angepasst, anhand derer festgestellt werden soll, ob die internationalen Standards zur Steuertransparenz zufriedenstellend umgesetzt werden. Eines der Kriterien verlangt, dass die einzelnen Staaten und Territorien ihr AIA-Netzwerk mit allen Partnerstaaten zu ergänzen haben, die ein Interesse am AIA bekunden und die Voraussetzungen des OECD-Standards erfüllen. Durch diesen erweiterten Anwendungsbereich des AIA werden weltweit gleiche Wettbewerbsbedingungen geschaffen (Level Playing Field), was dem schweizerischen Finanzplatz entgegenkommt.

Vor diesem Hintergrund schlägt der Bundesrat nach Konsultation der zuständigen parlamentarischen Kommissionen vor, das AIA-Netzwerk der Schweiz mit zusätzlichen Staaten und Territorien zu erweitern. Es handelt sich dabei um die noch fehlenden 18 Partnerstaaten von den gegenwärtig 107 Staaten und Territorien, die sich zur Umsetzung des AIA verpflichtet haben. Mit der entsprechenden Erweiterung ihres AIA-Netzwerks unterstreicht die Schweiz, dass sie ihre internationalen Verpflichtungen umsetzt.

Gemäss dem Vorschlag des Bundesrates soll das schweizerische AIA-Netzwerk um folgende 18 Staaten und Territorien erweitert werden: Albanien, Aserbaidschan, Brunei Darussalam, Dominica, Ghana, Kasachstan, der Libanon, Macao (China), die Malediven, Nigeria, Niue, Pakistan, Peru, Samoa, Sint Maarten, Trinidad und Tobago, die Türkei und Vanuatu. Vor einem ersten Datenaustausch mit diesen Partnerstaaten wird der Bundesrat auf der Grundlage des Bundesbeschlusses vom 6. Dezember 2017 nochmals prüfen, ob sie die Voraussetzungen des AIA-Standards erfüllen. Dabei werden Datensicherheit und Vertraulichkeit im Zentrum stehen.

Die Vernehmlassung dauert bis am 20. März 2019. Der Bundesrat plant, dem Parlament die Botschaft über die Einführung des AIA mit diesen Partnerstaaten im Frühling 2019 zu unterbreiten.


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