Bundesrat verabschiedet Botschaft zum automatischen Informationsaustausch mit Singapur, Hongkong und weiteren Finanzplätzen

Bern, 09.05.2018 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 9. Mai 2018 die Botschaft zur Genehmigung der Abkommen über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten (AIA) mit Singapur und Hongkong verabschiedet. Mit derselben Botschaft schlägt der Bundesrat dem Parlament die Einführung des AIA mit weiteren Finanzplätzen vor.

Im Oktober 2017 hat der Bundesrat beschlossen, die Abkommen mit Singapur und Hongkong per 1. Januar 2018 vorläufig anzuwenden und mit diesen Ländern erstmals im Herbst 2019 Kontoinformationen auszutauschen. Nur so war sichergestellt, dass der Terminplan eingehalten werden konnte. Mit der aktuellen Vorlage ersucht der Bundesrat die Eidgenössischen Räte nun um die Ermächtigung, die beiden Abkommen zu ratifizieren. Gleichzeitig schlägt der Bundesrat als Option vor, den AIA mit Singapur und Hongkong basierend auf der multilateralen Vereinbarung der zuständigen Behörden über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten (Multilateral Competent Authority Agreement, MCAA) durchzuführen. Diese Lösung berücksichtigt die neuesten Entwicklungen in Singapur und Hongkong und würde die Umsetzung des AIA auf der multilateralen Grundlage erlauben.

Für den schweizerischen Finanzsektor ist zudem wichtig, dass der AIA mit sämtlichen Konkurrenzfinanzplätzen eingeführt wird. So ist sichergestellt, dass weltweit dieselben Wettbewerbsbedingungen bestehen. Deshalb schlägt der Bundesrat vor, den AIA ab 2019 mit weiteren Finanzplätzen auf der multilateralen Grundlage (MCAA) zu aktivieren. Erste Daten sollen ab 2020 ausgetauscht werden.

Die grosse Mehrheit Finanzplätze, mit denen der Bundesrat den AIA einführen möchte, wendet den AIA in nichtreziproker Weise an (Anguilla, Bahamas, Bahrain, Katar, Kuwait, Nauru). Diese Länder stellen Daten zur Verfügung, verzichten aber auf Datenlieferungen ihrer Abkommenspartner. Mit Panama soll der AIA auf reziproker Basis eingeführt werden. Dies gilt auch für die karibischen Überseegemeinden der Niederlande (Bonaire, Saint Eustatius und Saba), die nicht dem Anwendungsbereich des bestehenden AIA-Abkommens mit der EU unterstehen. Der Bundesrat beabsichtigt, den vom Parlament im Dezember 2017 verabschiedete Prüfmechanismus sinngemäss auf alle erwähnten neuen AIA-Partnerstaaten anzuwenden.


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