Bundesrat beschliesst Inkraftsetzung von ALBAG und ALBA-Vereinbarung

Bern, 18.10.2017 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 18. Oktober 2017 beschlossen, das Bundesgesetz über den internationalen automatischen Austausch länderbezogener Berichte multinationaler Konzerne (ALBAG) auf den 1. Dezember 2017 in Kraft zu setzen. Die Inkraftsetzung der multilateralen Vereinbarung der zuständigen Behörden über den Austausch länderbezogener Berichte vom 27. Januar 2016 (ALBA-Vereinbarung) soll im Dezember erfolgen. Zudem hat der Bundesrat die Länder festgelegt, mit welchen länderbezogene Berichte ausgetauscht werden sollen und hat eine Erklärung zum Amtshilfeübereinkommen verabschiedet.

Das ALBAG und die ALBA-Vereinbarung bilden die rechtlichen Grundlagen für den Austausch länderbezogener Berichte. Damit setzt die Schweiz einen der globalen Mindeststandards des BEPS-Projekts (Base Erosion and Profit Shifting) um. Ziel dieses Projekts ist es, die Transparenz der Besteuerung multinationaler Unternehmen zu verbessern und einen einheitlichen Rahmen für den Austausch der Berichte festzulegen.

Nachdem das Referendum zum ALBAG und zur ALBA-Vereinbarung nicht ergriffen wurde, beschloss der Bundesrat an seiner Sitzung vom 18. Oktober 2017, das ALBAG auf den 1. Dezember 2017 in Kraft zu setzen. Multinationale Unternehmen in der Schweiz werden damit verpflichtet, ab dem Steuerjahr 2018 erstmals einen länderbezogenen Bericht zu erstellen. Die Schweiz und ihre Partnerstaaten werden somit ab 2020 die länderbezogenen Berichte austauschen.

Die Inkraftsetzung der ALBA-Vereinbarung wird – nach Inkrafttreten des ALBAG – im Dezember 2017 erfolgen. Im Rahmen der Inkraftsetzung der ALBA-Vereinbarung muss die Schweiz der OECD die Länder bekannt geben, mit denen die Schweiz länderbezogene Berichte austauschen wird. Der Bundesrat hat diese Liste bereits heute verabschiedet. Dabei ist zu beachten, dass die ALBA-Vereinbarung zwischen der Schweiz und einem anderen Staat erst anwendbar wird, wenn auch der andere Staat die Schweiz auf seiner Liste aufgeführt hat.

Für Steuerperioden der Jahre 2016 und 2017 können Konzerne auf freiwilliger Basis einen länderbezogenen Bericht einreichen, welchen die Eidgenössische Steuerverwaltung den Partnerstaaten ab 2018 übermitteln wird. Damit auch für diese Berichte die in der ALBA-Vereinbarung und dem Amtshilfeübereinkommen enthaltenen Garantien (Datenschutz, Vertraulichkeit und sachgemässe Verwendung) zur Anwendung kommen, verabschiedete der Bundesrat an seiner Sitzung vom 18. Oktober 2017 eine Erklärung zum Amtshilfeübereinkommen. Mit dieser Erklärung wird das Amtshilfeübereinkommen – eingeschränkt auf den Austausch freiwillig eingereichter länderbezogener Berichte – für die Steuerjahre 2016 und 2017 anwendbar.


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