Bundesrat verabschiedet die Verordnung über den internationalen automatischen Austausch länderbezogener Berichte

Bern, 29.09.2017 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 29. September 2017 die Verordnung über den internationalen automatischen Austausch länderbezogener Berichte multinationaler Konzerne (ALBAV) verabschiedet. Die Verordnung tritt am 1. Dezember 2017 in Kraft.

Die rechtlichen Grundlagen für den Austausch der länderbezogenen Berichte bilden die multilaterale Vereinbarung der zuständigen Behörden über den Austausch länderbezogener Berichte vom 27. Januar 2016 und das Bundesgesetz über den internationalen automatischen Austausch länderbezogener Berichte multinationaler Konzerne vom 16. Juni 2017 (ALBAG). Damit setzt die Schweiz einen der globalen Mindeststandards des BEPS-Projekts (Base Erosion and Profit Shifting) um. Ziel dieses Projekts ist es, die Transparenz der Besteuerung multinationaler Konzerne zu verbessern und einen einheitlichen Rahmen für den Austausch der Berichte festzulegen.

Läuft die Referendumsfrist am 5. Oktober 2017 ungenutzt ab, können die Vereinbarung und das Gesetz im Dezember 2017 in Kraft treten. Multinationale Konzerne in der Schweiz werden damit verpflichtet, ab dem Steuerjahr 2018 erstmals einen länderbezogenen Bericht zu erstellen. Die Schweiz und ihre Partnerstaaten werden somit ab 2020 die länderbezogenen Berichte austauschen. Für Steuerperioden vor 2018 können Konzerne auf freiwilliger Basis einen länderbezogenen Bericht einreichen, welchen die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) auf der Grundlage der ALBA-Vereinbarung den Partnerstaaten ab 2018 übermitteln kann.

Die ALBAV enthält die Ausführungsbestimmungen des Bundesrates zum erwähnten Gesetz. Sie legt den Inhalt des länderbezogenen Berichts und den Schwellenwert fest, ab dem Unternehmen länderbezogene Berichte erstellen müssen. Zudem enthält sie weitere Ausführungsbestimmungen, zum Beispiel zu den Aufgaben der ESTV.

Der Bundesrat verabschiedete die ALBAV noch vor Ablauf der Referendumsfrist, damit sich Unternehmen, welche bis Ende 2017 freiwillig einen länderbezogenen Bericht für das Jahr 2016 einreichen wollen, vorbereiten können.


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