Zusatzabkommen zum Doppelbesteuerungsabkommen mit Belgien ist in Kraft

Bern, 07.08.2017 - Das Zusatzabkommen zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen zwischen der Schweiz und Belgien ist am 19. Juli 2017 in Kraft getreten. Es enthält eine Amtshilfeklausel gemäss aktuellem internationalem Standard zum Informationsaustausch auf Anfrage. Das Zusatzabkommen verstärkt die guten wirtschaftlichen Beziehungen zwischen der Schweiz und Belgien.

Das Zusatzabkommen wurde von beiden Staaten am 10. April 2014 unterzeichnet. Es passt das Doppelbesteuerungsabkommen mit Belgien aus dem Jahre 1978 den heutigen Verhältnissen an. Das Zusatzabkommen beinhaltet den aktuellen internationalen Standard zum Informationsaustausch auf Anfrage und ist am 19. Juli 2017 in Kraft getreten. Seine Bestimmungen sind ab dem 1. Januar 2018 anwendbar.

Weiter bringt das Zusatzabkommen Verbesserungen bei der Besteuerung von Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren. Insbesondere konnten für Vorsorgeeinrichtungen Steuerbefreiungen im Quellenstaat vereinbart werden. Weitere verbesserte Besteuerungs­modalitäten konnten für Zinsen auf Darlehen zwischen Unternehmen und Dividenden an gewisse Gesellschaften ausgehandelt werden. Diese Regeln fördern Investitionen und den wirtschaftlichen Austausch im bilateralen Verhältnis.

Die Schweiz hat bisher 57 DBA unterzeichnet, die den internationalen Standard zum Informationsaustausch auf Anfrage erfüllen; davon sind 51 in Kraft.


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