Bundesrat will das Einlegerschutzsystem stärken

Bern, 15.02.2017 - Der Bundesrat hat am 15. Februar 2017 entschieden, dass das Einlegerschutzsystem durch eine Reihe von Massnahmen gestärkt werden soll. Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) wurde beauftragt, bis Ende November 2017 eine Vernehmlassungsvorlage zur Änderung der entsprechenden Gesetze auszuarbeiten.

Die Expertengruppe zur «Weiterentwicklung der Finanzmarktstrategie» hat im Dezember 2014 Empfehlungen zur Stärkung des Einlegerschutzsystems verabschiedet und vorgeschlagen, die bestehende Einlagensicherung in einigen Punkten zu verbessern. In der Folge hat der Bundesrat am 20. Mai 2015 das EFD beauftragt, eine entsprechende Prüfung vorzunehmen. Die verwaltungsinternen Arbeiten wurden vom Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF) in Zusammenarbeit mit der Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) und der Schweizerische Nationalbank (SNB) sowie in Konsultation mit der Branche vorgenommen.

Der Bundesrat hat auf der Basis der erfolgten Analyse und unter Berücksichtigung der verschiedenen Interessen im Sinne eines Kompromisses die folgenden drei Massnahmen beschlossen:

  • Erstens soll die Dauer zur Auszahlung der gesicherten Einlagen im Fall eines Bankenkonkurses verkürzt werden. Bei der Festlegung der neuen gesetzlichen Frist soll sich die Schweiz an den relevanten internationalen Standards orientieren, die eine Auszahlungsfrist von 7 Arbeitstagen vorsehen. Für die Umsetzung soll den Betroffenen ein Zeitrahmen von mindestens 5 Jahren gewährt werden. Die Rollenverteilung zwischen der Trägerin der Einlagensicherung (esisuisse) und der FINMA wird nicht verändert.
  • Zweitens soll die Finanzierung der Einlagensicherung durch eine Hinterlegung von Wertschriften im Umfang von 50 Prozent der Beitragsverpflichtungen der Banken gestärkt werden. Damit wird sichergestellt, dass auch jene Banken, welche die Einlagensicherung in einem Krisenfall beanspruchen, ihrer Beitragsverpflichtung als Systemteilnehmer nachkommen. Die Anforderung an die Banken zur Haltung von Liquidität für allfällige Abflüsse an die Einlagensicherung entfällt. Die verbleibenden 50 Prozent der Beitragsverpflichtungen der Banken werden in Form der bisherigen Ex-post-Finanzierung beibehalten. Auf einen Systemwechsel hin zur Äufnung eines Ex-ante-Fonds soll verzichtet werden.
  • Drittens soll die Systemobergrenze neu auf 1,6 Prozent der Gesamtsumme der gesicherten Einlagen festgelegt werden. Diese Beitragsverpflichtungen der Banken sind seit 2006 deutlich von 2,4 Prozent auf heute 1,4 Prozent gesunken. Dabei darf die nominelle Grenze von 6 Mrd. Franken nicht unterschritten werden. Mit einer Hinterlegung von 50 Prozent der Verpflichtungen wird damit Vergleichbarkeit mit der Regelung in der EU hergestellt, wobei die Entwicklungen dieser Vorgaben im Ausland weiterhin zu verfolgen sind.

Der Bundesrat bestärkt die esisuisse darin, ihren Bekanntheitsgrad bei den Bankkunden weiter zu erhöhen sowie die Öffentlichkeit regelmässig darüber zu informieren.

Im Weiteren beabsichtigt der Bundesrat, eine bestehende Regulierungslücke im Bereich des Anlegerschutzes zu schliessen. Die Verpflichtung zur getrennten Verwahrung (Segregierung) von Eigen- und Kundenbeständen kontenverbuchter Vermögenswerte soll neu für die gesamte Verwahrungskette im Inland gelten.


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