Spontaner Informationsaustausch: Bundesrat verabschiedet neue Steueramtshilfeverordnung

Bern, 23.11.2016 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 23. November 2016 die totalrevidierte Steueramtshilfeverordnung (StAhiV) verabschiedet und auf den 1. Januar 2017 in Kraft gesetzt. Die neue Verordnung definiert den Rahmen und die nötigen Verfahren für den spontanen Informationsaustausch, einschliesslich jene, die für Steuervorbescheide (sogenannte «Rulings») gelten.

Die neue Verordnung enthält insbesondere Bestimmungen zum Verfahren, zu den Informationen, die den ausländischen Steuerbehörden zu übermitteln sind, und zu den Fristvorgaben beim spontanen Informationsaustausch. Für den spezifischen Fall der Steuervorbescheide definiert die Verordnung welche Kategorien spontan ausgetauscht werden und welche Staaten informiert werden müssen. Die Bestimmungen zu Gruppenersuchen der alten Verordnung ändern sich nicht.

Die revidierte Verordnung tritt am 1. Januar 2017 in Kraft. Der spontane Informationsaustausch der Schweiz soll ab 1. Januar 2018 stattfinden und Steuerperioden ab diesem Datum betreffen.

Die Vernehmlassung zum Entwurf der Verordnung endete am 10. August 2016. Die grosse Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden stimmte dem Entwurf zu. Eine Reihe ihrer Kommentare werden in der definitiven Verordnung berücksichtigt.

Die neuen Verordnungsbestimmungen stehen im Einklang mit dem Projekt von OECD und G20 gegen die Aushöhlung der Besteuerungsgrundlage und die Gewinnverschiebung (Base Erosion and Profit Shifting – BEPS). Sie stützen sich auf das Übereinkommen des Europarats und der OECD über die Amtshilfe in Steuersachen (Amtshilfeübereinkommen) sowie das revidierte Steueramtshilfegesetz (StAhiG), das der Bundesrat ebenfalls auf den 1. Januar 2017 in Kraft gesetzt hat. Der spontane Informationsaustausch beschränkt sich auf die Unterzeichnerstaaten des Übereinkommens.


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