Bundesrat verabschiedet Botschaft zum Austausch der länderbezogenen Berichterstattung

Bern, 23.11.2016 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 23. November 2016 die Botschaft zur multilateralen Vereinbarung über den Austausch länderbezogener Berichte und das für deren Umsetzung erforderliche Bundesgesetz verabschiedet. Ziel der Vorlage ist es, die Transparenz der Besteuerung multinationaler Konzerne zu verbessern und einen einheitlichen Rahmen für den Austausch der Berichte festzulegen.

Die Schweiz setzt damit einen Mindeststandard der G20-Staaten und der OECD zur Bekämpfung der Gewinnverkürzung und -verlagerung (Base Erosion and Profit Shifting, BEPS) um. Um länderbezogene Berichte automatisch austauschen zu können, müssen in der Schweiz folgende Rechtsgrundlagen vorhanden sein:

  • das Übereinkommen des Europarats und der OECD über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen, das die Bundesversammlung am 18. Dezember 2015 verabschiedet hat. Es tritt am 1. Januar 2017 in Kraft und wird für die Schweiz ab dem 1. Januar 2018 anwendbar sein;
  • die von der Schweiz am 27. Januar 2016 unterzeichnete multilaterale Vereinbarung der zuständigen Behörden über den Austausch länderbezogener Berichte (ALBA-Vereinbarung), die der Bundesrat der Bundesversammlung mit dieser Vorlage zur Genehmigung unterbreitet;
  • das Bundesgesetz über den internationalen automatischen Austausch länderbezogener Berichte multinationaler Konzerne (ALBAG), das der Bundesrat der Bundesversammlung ebenfalls mit dieser Vorlage unterbreitet.

Genehmigt das Parlament die Vorlage und läuft die Referendumsfrist ungenutzt ab, könnten die ALBA-Vereinbarung und das ALBAG Ende 2017 in Kraft treten. Multinationale Konzerne in der Schweiz würden damit verpflichtet, für das Steuerjahr 2018 erstmals einen länderbezogenen Bericht zu erstellen. Die Schweiz und ihre Partnerstaaten könnten somit 2020 die länderbezogenen Berichte austauschen. Der Bundesrat wird die Staaten, mit denen die Schweiz Daten austauschen will, gleichzeitig mit der Inkraftsetzung des ALBAG bestimmen.

Sofern die rechtlichen Grundlagen Ende 2017 in Kraft treten, können Konzerne auf freiwilliger Basis einen länderbezogenen Bericht für Steuerperioden vor 2018 einreichen. Das Gesetz sieht vor, dass die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) diese Berichte auf der Grundlage der ALBA-Vereinbarung den Partnerstaaten ab 2018 übermitteln kann.

Zur ALBA-Vereinbarung und zum ALBAG wurde vom 13. April bis zum 13. Juli 2016 eine Vernehmlassung durchgeführt. Die Einführung des Austauschs länderbezogener Berichte wurde dabei grundsätzlich positiv aufgenommen.

Länderbezogener Bericht

Der länderbezogene Bericht informiert darüber, wie die erwirtschafteten Umsätze und die entrichteten Steuern eines multinationalen Konzerns weltweit verteilt sind. Er enthält weiter Angaben über die wichtigsten wirtschaftlichen Tätigkeiten des Konzerns in den einzelnen Ländern. Der Bericht muss von multinationalen Konzernen mit einem jährlichen konsolidierten Umsatz von über 750 Millionen Euro oder dem Gegenwert in der Landeswährung per 1. Januar 2015 erstellt werden. Davon dürften rund 200 in der Schweiz ansässige Konzerne betroffen sein.

Der länderbezogene Bericht wird jährlich automatisch an die Steuerbehörden der Staaten übermittelt, in denen diese Konzerne über Geschäftseinheiten verfügen, sofern eine staatsvertragliche Grundlage für den Austausch besteht. Die Daten richten sich ausschliesslich an die Steuerbehörden und werden nicht veröffentlicht.
 


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